Der Aufbau von Auslandsanschriften nach der DIN 5008


Der Aufbau von einer Anschrift für Briefe ins Ausland entspricht im Wesentlichen dem Aufbau einer inländischen Anschrift. Es gibt dennoch einige Besonderheiten bei einer Anschrift für Briefe ins Ausland zu beachten, die Sie auf jeden Fall kennen sollten.

Sehr oft sieht man auch heute noch Anschriften für Briefe ins Ausland, die wie folgt geschrieben werden:

Madame
Clodette Linton
Rue du Cheval 13
B-53454 Lüttich

Bei dieser Anschrift ist so ziemlich alles falsch gemacht worden!

Was genau an dieser Auslandsanschrift falsch ist und wie Sie auch zukünftig bei einer Anschrift für Briefe ins Ausland die Vorgaben der DIN 5008 korrekt anwenden, lesen Sie im SekretärinnenBriefeManager im Kapitel „Die neue DIN 5008 - von A - Z“. Klicken Sie hier für Ihren 14-Tage-Gratis-Test des SekretärinnenBriefeManagers!

Denn falsch an dieser Schreibweise von Auslandsanschriften - und zwar nicht nur nach der DIN 5008, sondern auch nach den Vorgabe der Deutschen Post AG - ist:

  • Das "B" darf nicht angegeben werden. Diese Regelung für Anschriften aus dem Ausland gibt es schon seit 2001! Denn die unterschiedlichen Abkürzungen für Länderkennzeichen führten zu Verwirrungen und verlängerten mitunter die Postlaufzeiten erheblich.
  • Der Ortsname sollte nicht in Deutsch, sondern - wenn möglich - in der Landessprache geschrieben werden.
  • Der Ortsname wurde nicht in Versalien (Großbuchstaben) geschrieben.

So sieht nach der DIN 5008 eine korrekt Anschrift für Briefe ins Ausland aus:

Madame
Clodette Linton
Rue du Cheval 13
53454 LIÈGE
BELGIEN


Allgemeinen Regeln für Anschriften ins Ausland nach der DIN 5008

  • keine Leerzeilen in der Auslandsanschrift
  • kein Länderkennzeichen in der Auslandsanschrift
  • Der Ort wird in Versalien geschrieben
  • Der Ort wird, wenn möglich, in der Landessprache geschrieben (also "LIÈGE", "FIRENZE" oder "BUCURESTI").
  • Das Bestimmungsland der Auslandsanschrift steht ohne Leerzeile in deutscher Sprache in Versalien unterhalb des Bestimmungsorts

Die korrekten Bestandteile eines Briefumschlags für Auslandsanschriften nach der DIN 5008

1. Geben Sie den vollständigen Absender links oben auf dem Umschlag an. Auch wenn Sie einen Freistempler verwenden, sollten Sie bei Sendungen ins Ausland auf die Angabe der Absenderadresse nicht verzichten.

Firma Mustermann
Musterstraße 12
63667 NIDDA
GERMANY


2. Postwertzeichen oder Freistempelabdrucke gehören auch bei Sendungen ins Ausland nur auf die rechte obere Ecke der Auslandsaufschriftseite.

3. Vergessen Sie den Beförderungsvermerk bei Auslandsanschriften, wie z. B. Luftpost, nicht - auch nicht bei Europabriefen.

4. Schreiben Sie Bestimmungsort und -land immer in Großbuchstaben und beachten Sie, dass zur korrekten Schreibweise von Auslandsanschriften keine Leerzeile zwischen Ort und Land gehört.

Beachten Sie auch dieses bei der Anschrift von Briefen ins Ausland:

Der aktuelle Duden macht verwirrende Angaben zur Schreibweise von Auslandsanschriften. In den Beispieladressen wird das Kürzel des Autokennzeichens vor den Bestimmungsort geschrieben.

Lassen Sie sich davon nicht verwirren. Orientieren Sie sich in diesem Fall an den Vorgaben der DIN 5008 für Auslandsanschriften, da die DIN-Empfehlungen mit der Deutschen Post AG abgestimmt sind.

Wie Sie auch zukünftig bei einer Anschrift für Briefe ins Ausland die Vorgaben der DIN 5008 korrekt anwenden, lesen Sie im SekretärinnenBriefeManager im Kapitel „Die neue DIN 5008 - von A - Z“. Klicken Sie hier für Ihren 14-Tage-Gratis-Test des SekretärinnenBriefeManagers!


›› Hier finden Sie weitere Tipps zur Gestaltung der Anschrift für Briefe ins Ausland