DIN 5008: E-Mail-Adresse


Seit der letzten Überarbeitung im Jahr 2001 äußert sich die DIN 5008 zu E-Mail-Adressen. Doch die in der DIN 5008 gemachten Aussagen sind schon altbekannt. Der Vollständigkeit halber hier alle Empfehlungen rund ums Thema E-Mail und E-Mail-Adresse auf einen Blick. Alle Empfehlungen beziehen sich auf E-Mails als Geschäftsbriefersatz - nicht auf rein betriebsinterne Mails.

Platzieren Sie Ihre E-Mail-Adresse entweder in der Kommunikationszeile oder im Informationsblock.

DIN-Vorgabe 1: Zeilenabstand

Der Zeilenabstand ist, wie im Geschäftsbrief, einzeilig.

DIN-Vorgabe 2: Anschrift

Es soll eine eindeutige E-Mail-Adresse verwendet werden.

Das meint Das Sekretärinnen-Handbuch dazu: Das ist klar. Ohne eine eindeutige und korrekte E-Mail-Adresse kann die E-Mail nicht beim Empfänger ankommen. Weitere Selbstverständlichkeiten zum Verteiler und dem Betreff ersparen wir uns an dieser Stelle.

DIN-Vorgabe 3: Anrede

Die Anrede ist fester Bestandteil einer E-Mail. Sie wird, wie im Geschäftsbrief, mit einer Leerzeile vom weiteren Text abgesetzt.

DIN-Vorgabe 4: Text

Schreiben Sie den Fließtext Ihrer E-Mail ohne Worttrennungen. Abschnitte und Absätze werden in E-Mails genauso dargestellt wie in herkömmlichen Briefen.

DIN-Vorgabe 5: Abschluss

Der Abschluss erfolgt in der Regel mit einem elektronischen Textbaustein. Im Sprachgebrauch sagt man dazu „Signatur".

Die Signatur besteht aus:

  • Gruß
  • Firmennamen
  • Vor- und Zunamen des Absenders
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Internet-Adresse