Gehen Sie, wie mit jeder anderen Hervorhebung, auch sparsam mit der Verwendung von Fettschrift um.
Generell: Fettschrift darf nach den Vorgaben der DIN 5008 verwendet werden, um Textpassagen oder Wörter besonders hervorzuheben. Die DIN 5008 erlaubt auch, dass der Betreff durch Fettschrift hervorgehoben wird.
Beispiel:
Jetzt neu: die aktuelle DIN 5008!
Achten Sie darauf: Die Fettschrift schließt das Satzzeichen, das sich unmittelbar an den fett geschriebenen Text anschließt, mit ein.
Alle Empfehlungen zur aktuellen DIN 5008 - leicht verständlich und praxisnah dargestellt - finden Sie in Das Sekretärinnen Handbuch.