Die DIN 5008 äußert sich nur zur formalen und nicht zur inhaltlichen Gestaltung der Grußformel. Es heißt kurz und bündig, dass die Grußformel mit einer Leerzeile zum Brieftext abgesetzt wird.
Beispiel:
Text Text Text Text Text Text Text Text Text Text Text
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Text Text Text Text Text.
Mit freundlichen Grüßen
Alle Empfehlungen zur aktuellen DIN 5008 finden Sie Das Sekretärinnen Handbuch.
Es ist nach der DIN 5008 nicht verboten, das übliche "Mit freundlichen Grüßen" abzuwandeln. So könnten Sie doch einmal folgende Grußformeln ausprobieren:
- Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
- Freundliche Grüße nach Hannover
- Freundliche Grüße aus dem sonnigen Baden-Baden
- Mit den besten Wünschen für ein schönes Wochenende
Soll nach der Grußformel noch der Firmenname oder die Bezeichnung der Behörde genannt werden, lassen Sie eine Leerzeile Abstand zur Grußformel. Der Name der Behörde oder der Firma wird nicht besonders hervorgehoben.
Für die Unterschrift können Sie, so die DIN, so viele Leerzeilen schaffen, wie Sie benötigen. Drei Leerzeilen haben sich allerdings als praktikabel und ausreichend erwiesen.
Wiederholen Sie unterhalb der Unterschrift den Vor- und Nachnamen des Unterzeichners maschinenschriftlich. Dies ist keine Regel nach DIN, sondern eine Empfehlung, die um der Höflichkeit willen beachtet werden sollte. Kürzen Sie den Vornamen des Unterzeichners nicht ab, sondern schreiben Sie ihn aus. Wie soll man sonst wissen, ob sich hinter "R. Müller" eine Dame oder ein Herr verbirgt?
Beispiel:
Mit freundlichen Grüßen aus Westfalen
*
OfficeWorld
*
Eike Hovermann (Unterschrift)
*
Eike Hovermann
Beachten Sie: Setzen Sie den maschinenschriftlichen Namen nicht in Klammern oder Bindestriche. Die DIN "verbietet" es zwar nicht, sie weist aber auch nicht darauf hin, dass Klammern möglich sind. Auch in den Musterbriefen findet sich kein Beispiel mit Klammern.