Leserfrage: Wer hat Recht – DIN oder Duden?




„Ich finde, die DIN 5008 ist manchmal ein Buch mit sieben Siegeln. Ist das nun eine Muss- oder Kannregel? Und was mache ich, wenn DIN mit Duden kollidiert? Wie man’s macht, ist es falsch“, klagte jetzt eine Kollegin aus Bayern am Telefon. „Ich möchte aber, dass meine Korrespondenz absolut korrekt ist.“ Ich konnte die Kollegin beruhigen, so viel kann sie hier gar nicht falsch machen.

 

Keine Angst vor der DIN 5008: Sie ist eine Formempfehlung – mehr nicht. Sie sollten sie als Anregung und nicht als Zwangskorsett sehen. Übernehmen Sie, was Ihre Briefe übersichtlich und lesbarer macht, und lassen Sie weg, was kompliziert und bürokratisch wirkt. Und wenn die DIN etwas anderes sagt als der Duden, halten Sie sich an die Regel: Rechtschreibung und Grammatik nach Duden, der Rest so, wie es sinnvoll oder gängige Praxis ist.

 

Zwei Beispiele, die das verdeutlichen:


Laut DIN
steht kein Bindestrich bei Zusammensetzungen von Wörtern, die 
eine Zahl enthalten, aber keine Aneinanderreihung sind.
Beispiel: 30jährig.

Laut Duden
muss ein Bindestrich gesetzt werden.
Also: 30-jährig.

So machen Sie’s: Richten Sie sich nach der Dudenregelung, da diese der korrekten Rechtschreibung entspricht.



Laut DIN wird bei Angaben der Uhrzeit  jede Einheit mit zwei Ziffern angegeben und mit Doppelpunkt voneinander getrennt.
Also: 01:30 Uhr. Werden nur die vollen Stunden angegeben, gilt: 12 Uhr.


Der Duden
erlaubt auch die Schreibung mit einem Punkt zwischen den Ziffern:
11.30 Uhr.

So machen Sie’s: Halten Sie sich hier an die DIN-Regelung, da sie internationaler ist und sich zunehmend durchsetzt.

 

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