Gerade bei den Adressen hat sich in den letzten Jahren bei der jeweiligen Überarbeitung der DIN 5008 sehr viel verändert. Wissen Sie, was die derzeitige DIN empfiehlt? Sind Sie auf dem aktuellen Stand? Finden Sie es mit diesem Test selbst heraus:
Welche Adressen sind falsch, welche sind korrekt?
Adresse 1
Frau und Herrn
Sissy und Franz Obermayr
Am Markt 2
79489 Deidesheim
Adresse 2
Eheleute
Bernd und Sibille Obermayr
Am Markt 2
79489 Deidesheim
Adresse 3
Herr
Reiner Osteria
Am Deich 17
12345 Suelke
Adresse 4
Firma
Klaus Disse GmbH
Hauptstraße 33
60465 Frankenheim
Adresse 5
Frau
Prof. Dr. Sandra Brockmann
Kleistweg 28
37645 Wachtendonk
Adresse 6
Herrn
Max Mustermann
Oberflockenbach
Hauptstraße 1
69469 Weinheim
Adresse 7
Pete Sampras
28 Arterberry Road
London SW 20 8 AG
GROSSBRITANNIEN
Adresse 8
Claudine Chabrol
25 Rue Rivoli
F-75604 Paris
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Lösung
Adresse 1: richtig. Zeitgemäßer wäre jedoch diese Schreibweise:
Herrn Frank Obermayr
Frau Sissy Obermayr
Adresse 2: richtig. „Eheleute“ ist lediglich stilistisch schlecht.
Adresse 3: richtig. Es müsste zwar korrekt „Herrn“ heißen, doch ist dies keine Vorgabe der DIN 5008.
Adresse 4: falsch. Da am Firmennamen zu erkennen ist, dass es sich um eine Firma handelt, ist die Angabe „Firma“ laut DIN überflüssig.
Adresse 5: falsch. Die Leerzeile vor dem Ort muss entfallen. Höflicher wäre es, den „Professor“ auszuschreiben.
Adresse 6: richtig.
Adresse 7: falsch. „London“ müsste in Versalien geschrieben sein.
Adresse 8: falsch. „Paris“ müssen Sie in Versalien schreiben. Das Länderkennzeichen darf schon seit Jahren nicht mehr vor dem Ort stehen. Und in die letzte Zeile gehört „FRANKREICH“.