Die DIN 5008 ist ein kompliziertes Regelwerk, das wir für Sie im Beitrag
„DIN 5008“ im April diesen Jahres verständlich und mit vielen Beispielen erläutert haben. Trotzdem bleiben Fragen rund um Ihre Briefe und E-Mails offen, auf die die DIN 5008 keine Antworten liefert. Diese Antworten finden Sie jetzt im Sekretärinnen-Handbuch – damit Sie Ihre Korrespondenz korrekt und effektiv erledigen können.
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Betreffzeile
Darf sich die Betreffzeile über zwei Zeilen erstrecken? Ja, das darf sie. Allerdings gibt es in einigen Branchen und vor allem bei Behörden diese Schreibweise, von der wir Ihnen abraten:
So nicht:
Objekt in der Kastanienallee
Hier: Appartement 2a
Das „Hier“ erinnert sehr an Behördendeutsch. Rechtsanwälte und Steuerberater mögen diese Form des Betreffs ebenfalls. Das „Hier“ wurde auch schon in der Betreffzeile gesehen, wenn eine Bauunternehmung schrieb.
So sähe die Alternative aus:
Objekt in der Kastanienalle
Appartement 2a
Durch den Verzicht auf „Hier“ geht keine wichtige Information verloren. Der Betreff ist immer noch präzise.
Beachten Sie außerdem: Baufirmen schreiben häufig:
BV: Cäcilienalle 245 in Düsseldorf
Das sagt Das Sekretärinnen-Handbuch dazu: Angenommen, man verzichtete auf das BV? Wäre der Betreff dann immer noch eindeutig? Wir finden schon. Es ist immer noch klar, dass es um das Bauvorhaben und nicht um das Auto in der Cäcilienallee geht.
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