Die DIN 5008 ist ein kompliziertes Regelwerk, das wir für Sie im Beitrag „DIN 5008“ im April diesen Jahres verständlich und mit vielen Beispielen erläutert haben. Trotzdem bleiben Fragen rund um Ihre Briefe und E-Mails offen, auf die die DIN 5008 keine Antworten liefert. Diese Antworten finden Sie jetzt im Sekretärinnen-Handbuch – damit Sie Ihre Korrespondenz korrekt und effektiv erledigen können.
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Leistungsdatum
Das Leistungsdatum gehört seit einigen Jahren zu den erforderlichen Angaben auf Rechnungen. Dafür müssen Sie das Datum angeben, an dem Ihr Unternehmen die in
Rechnung gestellte Leistung erbracht hat.
Doch wo platzieren Sie es auf der Rechnung?
Das Sekretärinnen-Handbuch empfiehlt: Platzieren Sie das Leistungsdatum unterhalb der Rechnungsnummer, die wiederum unterhalb des Datums stehen kann.
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