Zusatztipp zur aktuellen DIN 5008: Rechnungsnummer


Die DIN 5008 ist ein kompliziertes Regelwerk, das wir für Sie im Beitrag „DIN 5008“ im April diesen Jahres verständlich und mit vielen Beispielen erläutert haben. Trotzdem bleiben Fragen rund um Ihre Briefe und E-Mails offen, auf die die DIN 5008 keine Antworten liefert. Diese Antworten finden Sie jetzt im Sekretärinnen-Handbuch – damit Sie Ihre Korrespondenz korrekt und effektiv erledigen können.

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Rechnungsnummer

Die Rechnungsnummer gehört zu einer Rechnung wie die Angabe der Steuernummer. Wo Sie diese Angaben platzieren, darüber sagt die DIN 5008 nichts.

Das Sekretärinnen-Handbuch empfiehlt: Platzieren Sie die Rechnungsnummer bündig unter dem Datum.

Beispiel:

25. Juni 20..
Rechnungs-Nr.: 23/11
Leistungsdatum: 12. Juni 20..

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