Zusatztipp zur aktuellen DIN 5008: Steuernummer


Die DIN 5008 ist ein kompliziertes Regelwerk, das wir für Sie im Beitrag „DIN 5008“ im April diesen Jahres verständlich und mit vielen Beispielen erläutert haben. Trotzdem bleiben Fragen rund um Ihre Briefe und E-Mails offen, auf die die DIN 5008 keine Antworten liefert. Diese Antworten finden Sie jetzt im Sekretärinnen-Handbuch – damit Sie Ihre Korrespondenz korrekt und effektiv erledigen können.

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Steuernummer

Auf Rechnungen muss seit geraumer Zeit neben der Rechnungsnummer auch die Steuernummer angegeben werden. Doch wohin damit?

Da sich die DIN 5008 dazu gar nicht äußert, empfiehlt das Sekretärinnen-Handbuch, die Platzierung von der Gestaltung Ihrer Rechnung abhängig zu machen.
Sie können die Steuernummer sowohl unterhalb des Datums angeben als auch unterhalb der Bankverbindung, falls diese gesondert aufgedruckt wird. Letztendlich sollten Sie eine Lösung finden, die Sie optisch zufrieden stellt und nicht zu viel Unruhe in das Layout bringt.

Oder: Die Steuernummer ist in der Fußzeile mit eingedruckt – so handhaben es viele Unternehmen, was auch sinnvoll erscheint.

Die Steuernummer wird in der gleichen Schriftgröße angegeben wie der übrige Text.

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