1. Sie können die Generalklausel verwenden Damit ist die Feststellung zu Beginn eines Textes gemeint, dass die (zumeist in der männlichen Form) gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten.
Also: „Mitarbeiter“ steht für die gesamte Belegschaft – auch für alle Mitarbeiterinnen.
2. Die weibliche und die männliche Form werden vollständig genannt = vollständige PaarformMit den Konjunktionen und, oder, beziehungsweise:
Ein Protokollführer beziehungsweise eine Protokollführerin ist zu Beginn der Tagung zu wählen. Wir suchen noch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für die Organisation des Betriebsausflugs.
Mit Schrägstrich (anstelle der Konjunktion):
Die/Der Bevollmächtigte muss unterschreiben.
3. „Sparschreibung“: Variante mit Schrägstrich innerhalb eines Wortes Die weibliche und die männliche Endung werden durch einen Schrägstrich voneinander getrennt angeführt:
Kursleiter/-innen und Teilnehmer/-innen beteiligen sich an der Planung der Weiterbildung.
4. Variante mit großem I:Dabei wird im Wortinnern anstelle des Schrägstrichs das „I“ – also der erste Buchstabe der weiblichen Endung – großgeschrieben, um zu signalisieren, dass die Personenbezeichnung auf Frauen und Männer gleichermaßen Bezug nimmt. Diese Schreibung ist nach den offiziellen Rechtschreibregeln nicht korrekt, wird aber dennoch häufig verwendet.
TrainerInnen für betriebsinterne Schulungen gesucht.
5. Personen benennen, ohne Auskunft über ihr Geschlecht zu gebenEs gibt viele Wörter, um eine Person geschlechtsneutral zu benennen, die sowohl im Singular als auch im Plural neutral sind:
die Person, Persönlichkeit sowie alle Zusammensetzungenmit -kraft, -hilfe, -person wie beispielsweise Schreibkraft, Pflegehilfe
Pluralwörter, die neutral sind:
die Leute, die Geschwister, die Eltern
Es gibt auch Wörter, die im Plural neutral sind, jedoch im Singular Auskunft über das Geschlecht der bezeichneten Person geben. Sie werden aus Adjektiven oder Partizipien gebildet, zum Beispiel:
die Lehrendendie/der Lehrendedie Erziehungsberechtigtendie/der Erziehungsberechtigtedie Studierendendie/der Studierendedie Jugendlichendie/der Jugendliche
Funktions-, Institutions- und Kollektivbezeichnungen: Anstelle der Person wird die Funktion, die Institution oder das Kollektiv genannt, beispielsweise:
das Ministerium, der Vorsitz, die Leitung (auch z. B. Team- oder Bereichsleitung), die Direktion, das Personal, die Abteilung, das TeamZum zweiten Mal wurde eine Frau mit der Leitung der Marketingabteilung betraut – statt: ... wurde eine Frau Abteilungsleiterin.In der Personalabteilung steht entsprechend ausgebildetes Personal zur Verfügung – statt: ... stehen ... Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
Korrespondenz Training kompakt empfiehlt: Neutrale Pluralwörter sind eine Alternative, um all die unschönen Varianten mit „-Innen“, „-innen“ und Ähnlichem zu vermeiden. Wenn Sie keine Alternative wie „Liebes Team“ finden, empfehlen wir Ihnen die lange Form „Liebe Kolleginnen und Kollegen“.
6. Umformulierungen - Sie können einen Satz so umformulieren, dass Sie die Ansprache in der weiblichen und männlichen Form vermeiden. Folgende Möglichkeiten haben Sie:
Ausgangssatz: Die Weihnachtszulage steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu, die mindestens acht Monate in unserem Unternehmen arbeiten.