Alkoholkonsum ist in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Auffällig werden Menschen, die Alkoholmissbrauch betreiben oder schon süchtig sind, aber oft erst, wenn ihre Leistung am Arbeitsplatz unter dem Alkoholmissbrauch leidet.
Sie sind auf der Suche nach mehr solcher Praxis-Tipps? Dann empfehle ich Ihnen Assistenz & Sekretariat inside – den neuen Trainingsbrief für die effiziente und erfolgreiche Sekretärin und Assistentin. Fordern Sie heute noch eine Ausgabe kostenlos an! Klicken Sie einfach hier ...
Informieren Sie umgehend Ihren Chef. Wenn Sie mit Sicherheit feststellen, dass sich der Alkoholkonsum eines Mitarbeiters auf seine Arbeitsleistung auswirkt, sind Sie verpflichtet, Ihren Chef darüber zu unterrichten. Besondere Eile ist dann geboten, wenn der Mitarbeiter in einem sicherheitsrelevanten oder unfallträchtigen Bereich des Unternehmens arbeitet. Wenn Ihr Chef sich mit Ihnen berät, wie er in diesem Fall am besten vorgehen sollte, geben Sie ihm die folgenden Tipps:
- Suchen Sie ein Gespräch unter vier Augen mit dem Betroffenen. Stellen Sie – falls Sie das beeinflussen können – sicher, dass der Mitarbeiter bei diesem Gespräch so nüchtern wie möglich ist.
- Behandeln Sie den Mitarbeiter mit Wertschätzung. In vielen Fällen sind Schicksalsschläge dafür verantwortlich, dass Menschen dem Alkohol verfallen. Oft handelt es sich um jahrelange, wertvolle Mitarbeiter, die aus der Bahn geworfen worden sind.
- Bezeichnen Sie den Mitarbeiter nicht abwertend als Alkoholiker. Sie sind kein Suchtexperte, und ob tatsächlich eine Alkoholerkrankung vorliegt, kann nur ein Psychologe oder Arzt feststellen.
- Lassen Sie sich nicht auf eine Diskussion ein, die sich um Menge und Häufigkeit des Alkoholgenusses dreht. Süchtige leugnen meist ihren Alkoholkonsum. Das ist ein Symptom der Alkoholerkrankung.
- Gehen Sie ausschließlich auf die Situationen ein, in denen das Fehlverhalten beobachtet wurde. Erklären Sie, wann er welche Arbeiten nicht korrekt ausgeführt hat, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist oder sich gegenüber anderen Mitarbeitern nicht korrekt verhalten hat.
- Sprechen Sie Klartext und legen Sie Ihre Erwartungen an den Mitarbeiter unmissverständlich dar: „Ich erwarte von Ihnen, dass Sie in Zukunft immer pünktlich und nüchtern, ohne eine Spur von Alkohol oder Restalkohol Ihren Verpflichtungen nachkommen, ansonsten müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen.“
- Bieten Sie dem Mitarbeiter Ihre Unterstützung an: „Ich habe für Sie die Adressen von unserem Betriebsarzt und von Selbsthilfegruppen zusammengestellt. Ich rate Ihnen, diese Hilfe unbedingt in Anspruch zu nehmen.“
Fazit: Falls der Mitarbeiter seinen Alkoholkonsum nicht einstellt, kann Ihr Chef abmahnen. Eine Kündigung ist aber nicht ganz einfach. Denn wenn der Mitarbeiter seine Alkoholerkrankung durch Attest nachweist, ist eine verhaltensbedingte Kündigung ausgeschlossen. Das Unternehmen muss dem Mitarbeiter erst die Chance einer Entziehungskur gewähren, bevor es bei Rückfälligkeit personenbedingt kündigen kann.
Solche Tipps finden Sie in jeder Ausgabe von Assistenz & Sekretariat inside – dem neuen Trainingsbrief für die effiziente und erfolgreiche Sekretärin und Assistentin. Fordern Sie heute noch diese Ausgabe kostenlos an! Klicken Sie hier ...