Nach dem Gesetz muss ein Zeugnis wohlwollend im Sinne des Arbeitnehmers ausgestellt sein. Bei manchen Mitarbeitern fällt das aber denkbar schwer. Nur zu gern würde man den nächsten Vorgesetzten und Arbeitgeber vor so einem Kuckucksei warnen. Bei folgenden verschlüsselten Formulierungen sollten Sie misstrauisch werden, wenn Sie zum Beispiel für Ihren Chef die Vorauswahl bei Bewerbern übernehmen.
- Codierung im Zeugnis
- Thema
- Die Formulierung „… hat sich engagiert für Arbeitnehmerinteressen eingesetzt ...“ signalisiert, dass der Arbeitnehmer aktives Gewerkschaftsmitglied und eventuell sogar streitbarer Betriebsrat war.
- Der Mitarbeiter war ein streitbarer Betriebsrat.
- „... machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen“. Damit wird auf einen faulen und bequemen Arbeitnehmer hingewiesen, dem es an ausreichendem Einsatz mangelt. Etwas anderes gilt allerdings, wenn Sie den Zusatz „... wodurch Produktionskosten eingespart werden konnten …“ lesen. Dann hatte der Mitarbeiter einen Blick für Innovationen.
- Der Mitarbeiter war faul und zeigte keinen Einsatz.
- Lesen Sie im Zeugnis nur, wann der Arbeitnehmer ausgeschieden ist, nicht aber, warum, dann können Sie zuverlässig davon ausgehen, dass dem Mitarbeiter gekündigt wurde. Wird das Ausscheiden jedoch mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes („Rationalisierungsmaßnahmen“, „reduziertes Auftragsvolumen“) begründet, ist dies für den Arbeitnehmer nicht negativ auszulegen.
- Dem Mitarbeiter wurde gekündigt.
- Lesen Sie „... hat stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen ...“ oder „... war wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt …“, dann soll Ihnen das signalisieren, dass der Mitarbeiter dem Alkohol über die Maßen zuspricht und/oder Klatsch und Tratsch weitererzählt.
- Der Mitarbeiter war ein Tratschmaul und/oder trinkt zuviel.
- „... bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter …“ bedeutet im Klartext, dass der Arbeitnehmer auf Sexualkontakte mit Kollegen aus war oder solche gehabt hat.
- Der Mitarbeiter suchte sexuellen Kontakt im Kollegenkreis.
- „Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst.“ Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer noch schnell selbst gekündigt hat, bevor er an die frische Luft befördert wurde. Das gilt insbesondere, wenn ohne weitere Zusätze die Bemerkung im Zeugnis steht, wie z. B.: „Wir wünschen Herrn XY für die Zukunft alles Gute ...“
- Der Mitarbeiter hat seine Kündigung vorweggenommen.