Sexuelle Belästigung im Office: Wie Sie souverän reagieren und was Sie rechtlich wissen müssen


Aus diesem Grund sollten Sie Antworten auf die folgenden Fragen wissen:

1. Wann kann man von sexueller Belästigung sprechen? 

Dann, wenn die Belästigung besonders auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt. Sexuelle Belästigung ist jede Form von Kontakt, die von einem der Kommunikationspartner nicht erwünscht ist und als anzüglich, beleidigend und abwertend empfunden wird.

2. Wie reagiere ich auf sexuelle Belästigung?

Setzen Sie dem Belästiger mit klaren Worten Grenzen. Seien Sie nicht nett und lächeln Sie nicht, sondern sprechen Sie sachlich, ernst und mit fester Stimme, zum Beispiel so:

  •  „Ich lehne es ab, dass Sie sich in meiner Gegenwart weiterhin in so abfälliger Weise gegenüber Frauen äußern.“
  •  „Ihre Berührungen sind mir äußerst unangenehm. Unterlassen Sie das!“

3. Wie helfe ich einer Kollegin, sich zu wehren?

Geben Sie Ihr die Verhaltenstipps, mit denen Sie selbst sich wehren würden. Wenn das nicht fruchtet, informieren Sie – gemeinsam mit der Betroffenen – deren Chef. Dieser hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, muss der Angelegenheit sofort nachgehen und dafür sorgen, dass die Mitarbeiterin in Zukunft nicht mehr belästigt wird. Wenn er dies versäumt, kann die Betroffene einen Anwalt einschalten. Dieser wird dann zum Beispiel Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen, wenn ein Vorgesetzter seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Mitarbeiterin zu schützen.

4. Wie kann ich die sexuelle Belästigung beweisen?

Die Beweislast liegt beim Belästigten – und da steht dann oft Aussage gegen Aussage. Sammeln Sie deshalb Beweise, wie zum Beispiel anzügliche E-Mails, oder versuchen Sie, Zeugen zu gewinnen. Legen Sie ein Mobbing-Tagebuch an, in dem Sie genau festhalten, was passiert ist, mit Ort, Datum und Uhrzeit. Das stärkt Ihre Position, wenn es zum Konfliktgespräch bei Vorgesetzten oder sogar zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ist der Chef der Übeltäter, lässt sich das Arbeitsverhältnis meist nicht aufrechterhalten. In diesem Fall suchen Sie am besten Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Oft endet ein solcher Fall mit in einem Aufhebungsvertrag.

Fazit: Gehen Sie der Sache in jedem Fall konsequent nach, wenn eine betroffene Person Sie ins Vertrauen zieht, und stehen Sie ihr zur Seite, bis eine Lösung gefunden wird.