„Anfang des Jahres hat unser Hausmeister uns detailliert aufgezählt, was er von unseren Nachbarn zu Weihnachten bekommen hat: Weihnachtstrinkgeld, Wein, Spielzeug für seine Kinder. Er hat uns indirekt zu verstehen gegeben, dass er auch von uns einen Obolus erwartet. Ehrlich gesagt, fanden wir diese Aufforderung sehr unpassend. Die Weihnachtszeit ist noch wenige Wochen entfernt, und wir fragen uns, ob wir unserem Hausmeister, den wir kaum sehen, etwas schenken müssen.“ Gundula B., Redaktionssprechstunde
Das sagt Der große Knigge dazu: Weihnachtstrinkgeld ist freiwillig
Nein, jegliche Zuwendungen vor dem Weihnachtsfest sind freiwillige Gaben. Sie müssen nichts schenken, wenn Sie das nicht möchten. Allerdings hat Weihnachts-trinkgeld vielerorts eine feste Tradition.
Ob Babysitter, Postbote oder häuslicher Reinigungs-Service: Viele „gute Geister“ freuen sich in der Weihnachtszeit über eine finanzielle Anerkennung in Form von Weihnachtstrinkgeld. Die muss nicht zwingend aus Münzen und Scheinen bestehen, auch Sachgaben sind willkommen. Wichtig sind der Dank und die Wertschätzung der erbrachten Leistung.
Weihnachts-Trinkgeld oder Weihnachts-Schmiergeld?
Leider ist es wahr, dass mit einer Gabe zu Weihnachten guter Service erkauft wird. Wer dem Hausmeister kein Weihnachtstrinkgeld gibt, dessen Anliegen werden womöglich schlechter, langsamer und nachlässiger bearbeitet.
Der große Knigge-Tipp: Bleiben Sie sich selbst treu. Geben Sie dem Hausmeister z. B. ein Weihnachtstrinkgeld, wenn Sie mit seiner Dienstleistung zufrieden waren und Ihrem Dank Nachdruck verleihen möchten. Lassen Sie sich jedoch nicht unter Druck setzen: Geschenke lassen sich nicht erpressen.
Die Notlösung
Im Geschäftsleben sind viele Firmen dazu übergegangen, auf Weihnachtspräsente an die Kunden zu verzichten und den eingesparten Betrag zu spenden. Falls Sie sich nicht erpressen lassen, aber auch nicht durch das Zurückhalten eines Weihnachtstrinkgelds geizig wirken möchten, können Sie diese Idee übernehmen. Schreiben Sie dem Hausmeister eine Weihnachtskarte, und erwähnen Sie Ihre Spende. Legen Sie den Spendenbeleg bei. Erläutern Sie: „Da wir Sie als groß- zügigen Menschen kennengelernt haben, sind wir sicher, dass Sie unsere Entscheidung unterstützen.“
Wie viel Weihnachtstrinkgeld sollten Sie geben?
Weihnachten ist der passende Zeitpunkt, um all denjenigen Danke zu sagen, die für Sie das ganze Jahr über gute Leistungen erbracht haben. Zum Beispiel: der Hausmeister, die Babysitterin, Ihre Haushaltshilfe, die Kosmetikerin, der Schornsteinfeger, der Friseur, die Masseurin/die Krankengymnastin, der Standard-Kurierdienst.
Achtung, Falle: Weihnachtstrinkgeld für die Müllabfuhr
Fragen Sie gegebenenfalls kurz bei der Stadtverwaltung nach, ob und in welcher Höhe Mitarbeiter der Müllabfuhr Weihnachtstrinkgeld annehmen dürfen. In Hamburg etwa müssen Geldgeschenke ab 8 € gemeldet werden. In anderen Städten ist es gar nicht gern gesehen, wenn die Mitarbeiter mit unzähligen Flaschen Schnaps bedacht werden.
Auch in der Arztpraxis sollte das Weihnachtstrinkgeld nicht wie ein Bestechungs-versuch wirken – damit Sie schneller drankommen. Sachgaben, etwa hochwertiger Kaffee für die Gemeinschaftsküche oder selbst gebackene Plätzchen – sind angemessener.
Kurierfahrer sowie Post- und Paketboten erhalten ein Weihnachtstrinkgeld in Höhe von 5 bis 10 €, Friseure freuen sich über ein doppeltes Trinkgeld. Die häusliche Reinigungskraft wird mit einem Wochenlohn bedacht; beim Hausmeister dürfen es 10 bis 20 € Weihnachtstrinkgeld sein.
Weihnachtstrinkgeld für Chefinnen und Chefs?
Chefinnen und Chefs im Dienstleistungssektor sollten Sie statt Geld besser ein kleines Weihnachtspräsent überreichen. Das ist die stilvolle Art, auf gleicher Augenhöhe seinen Dank zu zeigen.
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