Sie sind schwanger, überglücklich und möchten dieses Gefühl mit der ganzen Welt teilen. Tun Sie das – aber nicht am Arbeitsplatz. Was für Sie die schönste Sache der Welt ist, kann Ihren Chef und auch die Kolleg( inn)en auf Dauer nerven.
Halten Sie sich zurück
Wer sich mit Ihnen freut, wird von selbst auf Sie zukommen und sich über Ihr Befinden erkundigen. Wer das nicht tut, ist schlichtweg nicht interessiert. Respektieren Sie das.
Sagen Sie’s Ihrem Chef
Erzählen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen erst dann von Ihrer Schwangerschaft, wenn Sie Ihren Chef informiert haben. Ein guter Zeitpunkt dazu ist das Ende des dritten Schwangerschaftsmonats. Dann ist die unsichere Zeit vorbei, und Sie können ziemlich sicher sein, dass die Schwangerschaft bestehen bleibt. Sagen Sie es Ihrem Vorgesetzten nicht zwischen Tür und Angel, sondern vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Machen Sie sich vor dem Termin schon Gedanken darüber, wie lange Sie im Erziehungsurlaub bleiben möchten und wer Ihre Vertretung übernehmen könnte. Natürlich können Sie das zu einem so frühen Zeitpunkt noch nicht unwiderruflich entscheiden, aber Ihr Chef wird sich freuen, dass Sie bei aller Freude auch darüber nachdenken, wie die Arbeit während Ihrer Abwesenheit für das Unternehmen geregelt werden kann.
Die Freude Ihres Chefs hält sich in Grenzen
Nehmen Sie es nicht persönlich, dass die Freude Ihres Chefs sich mitunter in Grenzen hält. Schließlich muss er dafür sorgen, dass Ihr Arbeitsplatz auch während Ihres Mutterschutzes optimal besetzt ist.
Hier noch einige Tipps für die Elternzeit
Signalisieren Sie Interesse
Bleiben Sie am Ball, und halten Sie unbedingt Kontakt zu Ihrem Chef, Ihrer Abteilung und zu Ihren Kolleg( inn)en. Wenn Sie in der Zeit des Mutterschutzes den Kontakt nicht suchen, dann fällt Ihnen die Umstellung bei Ihrer Rückkehr ins Büro doppelt schwer. Sorgen Sie selbst dafür, dass Sie informiert sind über Neuerungen oder zum Beispiel große neue Projekte. Stehen Schulungen oder Weiterbildungen an, dann bitten Sie Ihren Chef darum, ebenfalls teilnehmen zu können, damit der Fortschritt Sie nicht überholt hat, wenn Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Auch die Rückkehr in eine Teilzeitarbeit ist eine gute Sache, wenn Sie nicht gleich wieder voll einsteigen möchten. Nach dem neuen Gesetz zur Elternzeit dürfen Sie auch in der Zeit des Mutterschutzes bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.