Glauben Sie, dass Sie nach einem vorschnellen Du auf der Weihnachtsfeier leicht wieder zu einem Sie zurückkehren können? Wissen Sie, was Sie bei der Auswahl des Essens berücksichtigen sollten, wenn der Chef einlädt? Oder ob bei einer Firmen-Weihnachtsfeier Teilnahmepflicht für Sie besteht? Dies und vieles mehr verrät Ihnen Claudia Hovermann in dem Sekretärinnen-Handbuch-Beitrag „Weihnachtsfeierknigge von A – Z“. Klicken Sie hier und fordern Sie den vollständigen Beitrag kostenlos - damit Sie auf der diesjährigen Weihnachtsfeier einen souveränen und glänzenden Eindruck hinterlassen – bei Kollegen und Vorgesetzten.
Weihnachtsfeiern sind eine Herausforderung
Wenn in diesem Jahr eine Weihnachtsfeier in Ihrem Unternehmen stattfindet, blicken Sie der vielleicht mit gemischten Gefühlen entgegen. Die einen freuen sich, für die anderen ist eine Weihnachtsfeier nur eine lästige Pflicht. Zu welchem Personenkreis Sie auch gehören: Wenn Sie an der Weihnachtsfeier teilnehmen, sollten Sie einige Dinge berücksichtigen, damit Sie sich in allen Situationen souverän verhalten und einen guten Eindruck bei Kollegen und Vorgesetzten hinterlassen.
Weihnachtsfeier und Alkohol
Wie viel dürfen Sie im Rahmen einer Weihnachtsfeier trinken? Und müssen Sie überhaupt Alkohol trinken? Als Erstes gilt: Sie müssen und sollten niemandem zuliebe Alkohol trinken, wenn Sie nicht möchten. Auch nicht auf einer Weihnachtsfeier. Egal, wer versucht, Sie zu überreden. Damit ist zu diesem Thema alles gesagt. Aber: Sie können sich dann am Tisch einfach ein alternatives alkoholfreies Getränk statt Wasser bestellen.
Das Thema „wie viel“ ist etwas schwieriger: Je nachdem, wie sich Alkoholkonsum bei Ihnen auswirkt, sollten Sie rechtzeitig die Notbremse ziehen. An Lallen, Schwanken oder dreckiges Lachen möchten Sie am Tag nach der Weihnachtsfeier sicher nicht erinnert werden. Deshalb: Hören Sie sofort auf zu trinken, wenn Sie merken, dass der Alkohol Ihnen zu Kopf steigen könnte. Beachten Sie: Alkohol löst die Zunge. Sie sagen dann vielleicht Dinge, die Sie am nächsten Tag wieder bereuen.
Weihnachtsfeier und Kleidung
Die betriebliche Weihnachtsfeier ist nicht der geeignete Anlass, um den Kollegen zu zeigen, was Sie an sexy Sachen im Kleiderschrank haben. Ja, Sie können und dürfen auf der Weihnachtsfeier figurbetonte Kleidung tragen, die Ihre Proportionen betont. Nur zu sexy und offenherzig sollten Sie nicht erscheinen. Das ist unangebracht und könnte Ihre Autorität, wenn Sie dann wieder im Job sind, beeinträchtigen. Beim Make-up und bei den Accessoires darf es für die Weihnachtsfeier etwas auffälliger sein: Der rote Lippenstift und das auffällige Augen-Make-up sind erlaubt.
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