„Ist es die Bringschuld eines ausscheidenden Mitarbeiters, sich zur Verabschiedung beim Personal- oder Unternehmenschef anzumelden?“, fragte mich die Assistentin eines Geschäftsführers in der Redaktionssprechstunde. „Oder sollte im Gegenteil der Chef den Mitarbeiter zum Abschiedsgespräch einladen?“
Hier unsere Antwort:
Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter die Initiative ergreift oder nicht, ist es auf alle Fälle richtig, wenn Sie ihm einen Termin für eine ordnungsgemäße Verabschiedung vermitteln. Immer vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht gerade um eine fristlose Kündigung oder eine sonstige strittige Auseinandersetzung.
Es gibt mehrere gute Gründe für ein Abschlussgespräch:
Zum einen ist es nicht nur eine Frage des Anstands, es trägt auch dazu bei, wie der Mitarbeiter sein früheres Unternehmen in Erinnerung behält, also auch in der Folgezeit darüber spricht.
Außerdem: Es bietet sich so die Gelegenheit für Ihren Chef, noch einige wertvolle Informationen zu erhalten. Vielleicht erfährt er von innerbetrieblichen Problemen oder Konflikten, die bisher noch nicht zu ihm vorgedrungen sind.