Stil und Etikette – kleine Wörter mit großer Wirkung. Denn gerade für Sie als Sekretärin ist Stil und Ihre Sicherheit in Etikettefragen ja schon fast ein Teil Ihrer Stellenbeschreibung. Chefs erwarten heutzutage einfach, dass ihre Sekretärinnen schon fast Stilikonen sind und auch auf dem internationalen Parkett die Etiketteregeln beherrschen. Unsere Tipps geben Ihnen Sicherheit und lassen Sie kompetent auftreten.
Bei jeder offiziellen Veranstaltung müssen Sie Ihre Ehrengäste in der protokollarisch korrekten Rangfolge begrüßen. Diese zu ermitteln ist selbst für "Protokoll-Profis" oftmals eine schwierige Aufgabe. Denn gerade beim Thema... Mehr lesen
In kleinen Kreisen setzt sich jeder, wohin er will. Hier gilt normalerweise keine besondere Sitzordnung. Höflich ist es jedoch nach wie vor, dem ranghöchsten Gast die erste Platzwahl zu überlassen. Bei offiziellen Anlässen ist der... Mehr lesen
Der Hochzeitstag ist selbst im Leben eines sonst eher nüchtern und geschäftsmäßig denkenden Menschen ein außergewöhnlicher und emotionsgeladener Tag. An dieselbe Person haben Sie bisher vielleicht routinemäßig Bestellungen,... Mehr lesen
Führen Sie einen Gast in den Konferenzraum, nehmen Sie ihn an Ihrestarke, rechte Seite. Ist der Gang so schmal, dass Sie nicht nebeneinander laufen können, gewähren Sie ihm den Vortritt. Denn geht es rein nach Etikette, kann ein... Mehr lesen
Damit man nur über Ihr Dekolleté redet, wenn Sie das auch wünschen, hat Der große Knigge die gängigsten Ausschnitte, aus denen Sie je nach Typ, Anlass und persönlicher Vorliebe wählen können, für sie... Mehr lesen
Es gibt sie immer noch, die Zeitgenossen, die einem (nicht nur) um die Mittagszeit ein fröhliches "Mahlzeit" zurufen. Wussten Sie das: Der Zuruf "Mahlzeit" ist ein Überbleibsel für den Wunsch "Gesegnete Mahlzeit", der früher als... Mehr lesen
Zum Glück kommt es selten vor, dass sich ein Gast schlecht benimmt. Aber Sie sollten dafür gewappnet sein. Die Skala unangemessenen Verhaltens ist groß: Respektlosigkeit, Beleidigungen, abfällige Bemerkungen, anzügliche Blicke... Mehr lesen
Sogar manche Juristen schreiben inzwischen nicht mehr "gemäß § 333 BGB", sondern "nach § 333 BGB". Gleichermaßen überflüssig ist, zu schreiben: "nach Maßgabe der Vorschriften des § 333 BGB". Auch hier genügt: "nach § 333 BGB".... Mehr lesen
Entschuldigungs-Regel Nummer 1. Übernehmen Sie Verantwortung Widerstehen Sie der (durchaus menschlichen) Versuchung, Fehler zu vertuschen, herunterzuspielen oder anderen in die Schuhe zu schieben. Zeigen Sie stattdessen durch... Mehr lesen
Es gehört wahrscheinlich immer mal wieder zu Ihren Aufgaben, ein paar aufmunternde Genesungswünsche für Mitarbeiter, Kollegen oder Geschäftspartner, die länger erkrankt sind, zu formulieren. Grundsätzlich zeigen Sie mit Ihren... Mehr lesen