Wie stellen Sie sicher, dass ein Brief nur vom Empfänger persönlich geöffnet wird? Ist ein Brief automatisch persönlich, wenn der Name des Empfängers vor dem Firmennamen steht?
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass ein Brief innerhalb eines Unternehmens persönlich vom Empfänger geöffnet wird, ist der Vermerk „Persönlich“ ein Muss.
In einigen Firmen wird schon Post als persönlich betrachtet, wenn der Name des Mitarbeiters vor dem Firmennamen steht. Diese Betrachtung ist falsch und entspricht nicht dem Briefgeheimnis.
Dies belegt auch ein Urteil des LAG Hamm vom 19.02.2003 (Az. 14 Sa 1972/02)
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 19.02.2003 (Az. 14 Sa 1972/02) entschieden, wie mit Posteingängen zu verfahren ist: Soweit die Adresszeile keinen Vermerk „persönlich“ oder „vertraulich“ enthält, darf das Sekretariat oder die Posteingangsstelle des Unternehmens an Mitarbeiter adressierte Post öffnen. Diese übliche Gepflogenheit in Behörden und Betrieben, die dazu dient, eingehende Post mit dem Eingangsstempel zu versehen, kann ein Mitarbeiter nicht über den Erlass einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen, schon gar nicht mit der schlag-wortartigen Begründung der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Der Mitarbeiter hätte sich zumindest betriebsintern um eine Postbehandlung in seinem Sinne bemühen müssen.
Aus diesem Urteil ergibt sich folgende Konsequenz: Wenn eine im Betrieb eingehende Postsendung als Empfänger sowohl den Betrieb/Arbeitgeber als auch einen bestimmten Mitarbeiter ausweist, ist auf besondere Vertraulichkeitsvermerke zu achten. Fehlen solche, darf die Post geöffnet werden. Ist der Brief als vertraulich/persönlich gekennzeichnet, wäre eine Öffnung der Post ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis mit der Folge, dass sogar strafrechtliche Maßnahmen (§ 202 StGB) möglich sind.
Dieser Brief darf von der Poststelle und anderen zuständigen Mitarbeitern geöffnet werden:
Frau
Tanja Winter
Sauer & Co. KG
Theresienstraße 32
87765 München
Beachten Sie: Angenommen, dieser Brief dürfte nur von Frau Winter persönlich geöffnet werden, würde während Frau Winters Abwesenheit möglicherweise dringende geschäftliche Post unbearbeitet bleiben. Das kann nicht im Interesse
des Unternehmens sein.
Dieser Brief darf nur von Frau Winter oder von einer ihr ausdrücklich ermächtigten Person geöffnet werden:
Persönlich
Frau
Tanja Winter
Sauer & Co. KG
Theresienstraße 32
87765 München
Der SekretärinnenBriefeManager-Tipp: Da viele Empfänger nicht sicher in der Handhabung dieser Regeln sind, nennen Sie immer zuerst den Firmennamen und dann den Namen des Empfängers, wenn der Brief nicht persönlich sein soll.Um Ihren Chef effizient entlasten zu können, besorgen Sie sich eine Vollmacht, dass Sie seine persönlichen Briefe öffnen und lesen dürfen.
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