Hat eine Person mehrere Amts- und Berufsbezeichnungen, verwenden Sie nur die, die den stärksten Bezug zum Anlass Ihres Schreibens hat. Schreiben Sie zu einem neutralen Bezug, wählen Sie die hierarchisch höchstrangige Bezeichnung oder die, mit der die Person des Empfängers im allgemeinen Bewusstsein am stärksten verknüpft ist.
Beispiel
Sie schreiben einen Geschäftspartner Ihres Unternehmens an. Dieser ist Geschäftsführer eines Unternehmens und zugleich auch Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. In der Anschrift entscheiden Sie sich in diesem Fall für die Funktion des Geschäftsführers, da Sie ihn auch in dieser Funktion anschreiben.
Auch frühere Amts- und Berufsbezeichnungen werden in der Anschrift verwendet. Amtspersonen haben sogar ein Recht darauf.
Beamte im Ruhestand sind nach § 81, Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes und den entsprechenden Regelungen der Bundesländer berechtigt, ihre frühere Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „a. D.“ („außer Dienst“) zu führen.
Beispiele
Herrn Dr. Michael Virkus
Regierungsdirektor a. D.
oder:
Herrn Regierungsdirektor a. D.
Dr. Michael Virkus
Frau
Hilde Mahlmann
Oberamtsrätin a. D.
oder:
Frau Oberamtsrätin a. D.
Hilde Mahlmann
DerSekretärinnenBriefeManager-Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wann Sie ein „a. D.“ aufführen sollten, empfiehlt der SekretärinnenBriefeManager, als untere „Schallgrenze“ den beamteten Staatssekretär zu nehmen.
Damit gäbe es keine Studienrätin a. D. und auch keinen Bankdirektor a. D – es sei denn, die Herrschaften wünschen es ausdrücklich. Das gibt es ja auch.
Was tun, wenn jemand früher mehrere Ämter hatte?
Bei mehreren früheren Ämtern wird die höchstrangige Amtsbezeichnung verwendet. Bei Altbundeskanzler Helmut Schmidt beispielsweise, der auch Hamburgs Erster Bürgermeister und Bundesminister war, heißt es korrekt; „Herrn Bundeskanzler a. D.“.
Waren die früheren Ämter eher gleichrangig, gilt das letzte Amt. Frühere Ämter werden neben einem Amt, das zurzeit aktiv ausgeübt wird, nicht erwähnt.
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