Wir feiern bald das 25-jährige Bestehen unserer Firma. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und ich checke meine Adressen. Denn all unsere Geschäftspartner werden mit Ehefrau/Ehemann beziehungsweise Partner/Partnerin eingeladen. Das ist schon kompliziert genug. Bei den Verheirateten schreibe ich „Kommen Sie mit Ehefrau“. Bei denjenigen, bei denen ich nicht weiß, ob sie verheiratet sind, schreibe ich „Partnerin“. Bei einem Geschäftspartner weiß ich jedoch nicht, wie ich den Einladungstext formulieren soll. Ich glaube, dass er homosexuell ist. Bin mir aber nicht sicher. Ich kann doch nicht schreiben „Kommen Sie mit Partnerin oder Partner“. Was schreibe ich?
Manuela W. aus Bremen
Claudia Hovermann, Chefredakteurin des SekretärinnenBriefeManagers,beantwortet Ihre Fragen.
Wenn Sie es sich generell einfacher machen möchten, könnten Sie statt „Partner“ oder „Partnerin“ und „Ehefrau“ und „Ehemann“ einfach „Begleitung“ in die Einladung schreiben. Dann müssen Sie sich jedoch im Klaren darüber sein, dass der Eingeladene jeden mitbringen kann. Aber warum auch nicht? Stellen Sie sich vor, alle kommen in Begleitung ihrer Partner und eine Singlefrau oder ein Singlemann müssen alleine kommen, weil sie laut Einladungstext nur ihren Partner/ihre Partnerin mitbringen können. Vielleicht hätten sie ja auch gern einen Freund mitgebracht.
„Begleitung“ ist auf jeden Fall die richtige Formulierung für die Einladung an den vermeintlich homosexuellen Geschäftspartner. Damit machen Sie gar nichts falsch – und er kann wen auch immer mitbringen.
Außerdem finde ich „kommen Sie mit Ehefrau“ unglücklich formuliert. Schöner klingt „Ihre Ehefrau ist natürlich auch herzlich eingeladen“ oder „Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ehefrau“.
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