Wie schreibe ich einen Patentanwalt/Syndikusanwalt in der Anschrift an? Bei einem Rechtsanwalt würde ich schreiben:
Herrn Rechtsanwalt
Klaus Wichtig
Heißt es dann auch „Herrn Patentanwalt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Wichtig“ oder „Herrn Syndikusanwalt Klaus Wichtig“?
Michaela T. aus Frankfurt/Oder
Das sagt Claudia Hovermann, Chefredakteurin des Sekretärinnen-Handbuchs, dazu:
Syndikusanwalt und Patentanwalt sind zwei unterschiedliche Berufsbezeichnungen. Ein Syndikusanwalt ist ein Rechtsanwalt, der für ein nicht anwaltliches Unternehmen arbeitet; das heißt, er ist als Anwalt in einem Wirtschaftsunter-nehmen angestellt. Eigentlich müssten Sie hier nicht einmal den Rechtsanwalt in der Anschrift nennen. Jedoch ist es üblich, diese Berufsbezeichnung aufzuführen, und vielen Rechtsanwälten ist das wichtig.
Meine Empfehlung ist deshalb: Wenn Herr Wichtig Rechtsanwalt ist und zudem einen Dipl.-Ing.-Titel hat, außerdem Wert auf seine Titel legt und Sie davon profitieren können, schreiben Sie:
Herrn Rechtsanwalt
Dipl.-Ing. Klaus Wichtig
Patentanwälte sind nicht zwingend Rechtsanwälte. Sie können Diplom-Ingenieure, Naturwissenschaftler oder Ähnliches sein, die eine juristische Zusatzausbildung zum Patentanwalt abgeschlossen haben. Der Zusatz „Patentanwalt“ wird nicht in der Anschrift aufgeführt.
Herrn
Dipl.-Ing. Klaus Wichtig
Für die korrekte Anschrift müssten Sie also herausfinden, ob Herr Wichtig
Syndikusanwalt oder Patentanwalt oder vielleicht sogar beides ist.
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