Bereits 1919 wurden mit der Weimarer Verfassung alle Privilegien des Adels und auch die Titel abgeschafft. Ehemalige Adelsbezeichnungen sind heute laut Gesetz ein Teil des Familiennamens. Deshalb werden sie dem Vornamen nachgestellt (zum Beispiel Herrn Gustav Baron von Wiesenthal). Diese Form ist in jedem Fall richtig.
Gesellschaftlich üblich sind jedoch oft andere Gepflogenheiten. Hier werden immer noch häufig die früheren Titel verwendet. Diesen kurzen Überblick hierzu habe ich in Assistenz & Sekretariat inside gefunden:
Anschrift | Anrede |
gesetzlich: Herrn Peter von Platen gesellschaftlich: Herrn Peter von Platen | gesetzlich: Sehr geehrter Herr von Platen, gesellschaftlich: Sehr geehrter Herr v. Platen, |
gesetzlich: Frau Barbara Freifrau von Schilling gesellschaftlich: Freifrau Barbara v. Schilling | gesetzlich: Sehr geehrte Frau Freifrau v. Schilling gesellschaftlich: Sehr geehrte Freifrau v. Schilling oder: Sehr geehrte Frau v. Schilling oder (vor allem in Süddeutschland): Sehr geehrte Frau Baronin Schilling |
gesetzlich: Herrn Dr. Heinrich Graf von Galen gesellschaftlich: Graf Dr. Heinrich v. Galen | gesetzlich: Sehr geehrter Herr Dr. Graf von Galen gesellschaftlich: Sehr geehrter Dr. Graf v. Galen |
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