Heißt es „Herrn Dr. Friedhelm Freiherr von Hinterfeld“? Redet man eine Gräfin mit „Sehr geehrte Frau Gräfin“ an? Und schreibt man „Sehr geehrter Baron“? Viele Sekretärinnen haben hin und wieder mit adeligen Ansprechpartnern zu tun und möchten bei der Anschrift verständlicherweise keine Fehler machen. Wenn auch Sie Fettnäpfchen vermeiden möchten, dann liefert Ihnen der Beitrag A560 „Anreden von A-Z, Adel“ des SekretärinnenBriefeManagers Antworten auf alle Fragen rund um die korrekte Anrede ohne langes Suchen. Klicken Sie hier ... und fordern Sie den vollständigen Beitrag jetzt kostenlos an.
Adelsnamen machen die Ablage kompliziert – wo legen Sie Alexander von der Lippe ab?
Bei adeligen Namen kann es bei der Ablage schon einmal zu Verwirrungen kommen. Wird der Vorgang zu Herrn von der Lippe unter „L“ oder unter „V“ abgelegt? Und Klaus zu Bernstein – unter „Z“ oder unter „B“?
Richtig ist: Orientieren Sie sich an den Familiennamen. Herr von der Lippe ist unter „L“ zu finden und Herr zu Bernstein unter „B“.
So schreiben Sie Freifrauen und Freiherren richtig an
Bei diesen Adelsnamen tauchen die „Frau“ und der „Herr“ gleich doppelt im Namen auf. Welche Besonderheiten Sie beachten sollten, lesen Sie hier ...
Schreibt man noch „Königliche Hoheit“?
Die Anrede „Königliche Hoheit“ verwenden Sie nur für Adelige aus regierenden Häusern. Also müssen Sie deutsche Prinzen und Prinzessinnen nicht so anreden, da wir in Deutschland keine regierenden Häuser mehr haben. Einzige Ausnahme: Ernst August von Hannover, da er in der Liste der Thronfolger des britischen Königshauses steht.
Beachten Sie: Mitglieder regierender ausländischer Königshäuser werden ebenfalls mit „Königliche Hoheit“ im Brief angesprochen. Auch den Scheich eines regierenden Hauses würden Sie so anreden.
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