Korrekte Anschrift: Funktions-, Amts- und Berufsbezeichnungen
Nahezu jede Sekretärin hat mit Vorsitzenden, Rechtsanwälten oder Direktoren zu tun. Und die Frage, die Sie sich bestimmt auch schon gestellt haben, lautet:
- Wie schreibe ich sie in der Anschrift korrekt an?
- Taucht der Direktor in der Anschrift auf oder lasse ich die Bezeichnung unter den Tisch fallen?
Amts-, Berufs- und Funktionsbezeichnungen sind meist keine Pflicht
- Ehre, wem Ehre gebührt! Sind Ihnen die Funktions- und Berufsbezeichnungen Ihrer Adressaten bekannt, sollten Sie in vielen Fällen davon Gebrauch machen.
- Es handelt sich bei der Nennung der Berufs- oder Amtsbezeichnungen meist um eine Schmeichelei. Die Bezeichnungen sind nicht zwangsläufig erforderlicher Bestandteil der Anschrift.
Amtsbezeichnungen in der Anschrift
Definition: Amtsbezeichnung
Inhaber öffentlicher Ämter dürfen ihre Amtbezeichnung für die Dauer der Bekleidung des Amtes führen.
Zum Beispiel:
- Bundesministerin
- Botschafter
- Regierungsamtsfrau
Anschrift: Diese Ämter sollten genannt werden
Allgemein:
- Abgeordnete/r
- Botschafter/in
- Bürgermeister/in
- Generalmusikdirektor/in
- Gesandte/r
- Intendant/in
- Landesminister/in
- Landrat/Landrätin
- Richter/in
In der Kirche:
- Bischof/Bischöfin
- Generalvikar
- Kardinal
Kreieren Sie die perfekte Anschrift! Lesen Sie hier, wie Sie nicht nur eine ansprechende Anschrift verfassen, sondern dabei auch alle wichtigen Vorgaben der DIN 5008 einhalten.
Berufsbezeichnungen in der Anschrift
Definition: Berufsbezeichnung
Kennzeichnung bestimmter Tätigkeiten im Erwerbsleben.
Zum Beispiel:
- Rechtsanwältin
- Landwirt
- Handwerksmeister
Anschrift: Diese Berufe sollten genannt werden
- Notar/in
- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Anschrift: Diese Berufe müssen nicht genannt werden
- Anlage- und Finanzberater/in
- Architekt/in
- Journalist/in
- Schriftsteller/in
- Steuerberater/in
- Wirtschaftsprüfer/in
Funktionsbezeichnungen in der Anschrift
Definition: Funktionsbezeichnung
Stellung einer Person in einer Organisation, sowohl hauptberuflich als auch nebenberuflich.
Zum Beispiel:
- Vorsitzender
- Abteilungsleiterin
- Schriftführer
Anschrift: Diese Funktionen sollten genannt werden
- Mitglied des Vorstands
- Vorsitzende/r
Anschrift: Diese Funktionen müssen nicht genannt werden
- Abteilungsleiter/in
- Projektleiter/in
- Schriftführer/in
- Vertriebsleiter/in
Wann sind diese Bezeichnungen in der Anschrift Pflicht?
Ob Sie von Amts- und Berufsbezeichnungen in der Anschrift Gebrauch machen oder nicht, hängt auch davon ab, ob Sie den Adressaten beruflich oder privat anschreiben.
Privates Schreiben:
- Im privaten Bereich werden diese Bezeichnungen in einer Anschrift allgemein wenig berücksichtigt.
- Sie können also davon ausgehen, dass der Herr Direktor oder die Frau Direktorin als Privatpersonen die Nennung ihrer Amts- und Berufsbezeichnungen nicht erwarten.
Geschäftliches Schreiben:
- In der öffentlichen und beruflichen Korrespondenz sollten Sie in der Anschrift hingegen nicht auf Amts- und Berufsbezeichnungen verzichten.