Wie wird ein Graf richtig angeschrieben?


... oder kann man das "von" weglassen, also "Sehr geehrter Graf Schwetzingen" schreiben? Können Sie mir weiterhelfen und mir eine eindeutige Empfehlung geben?", fragt Simone W. aus Mannheim

Das sagt der Etikette-Experte, Alexander Freiherr von Fircks, im Sekretärinnen-Handbuch dazu:

Namensrechtlich lautet sein Nachname völlig unstrittig: Graf von Schwetzingen.

Wenn man ihn also namensrechtlich korrekt anspricht, heißt es:
Sehr geehrter Herr Graf von Schwetzingen

Der Adel selbst empfindet das alles meist als überflüssigen Klimbim und benutzt regelmäßig die Anrede:

Sehr geehrter Graf Schwetzingen

Als Begründung wird angeführt:

  • Das "von" braucht nicht genannt zu werden, weil Grafen immer das "von" im Namen tragen.
  • Das "Herr" wird nicht genannt, weil früher die Anrede "Herr Graf" dem Dienstpersonal vorbehalten blieb und immer noch als unterwürfig gilt.

Als Normalsterblicher kann man diesen Argumenten natürlich nicht wirklich folgen, ohne sich massiven Ärger mit den Kundigen des Namensrechts und des Artikels 109 der Weimarer Verfassung einzuhandeln. Wie soll man sich also elegant aus der Affäre ziehen?

Ich empfehle, einen Mittelweg zu wählen: den Namen vollständig zu belassen, dafür das "Herr" wegzulassen:

Sehr geehrter Graf von Schwetzingen

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