Abkürzungen in der Korrespondenz: Wie gut kennen Sie sich aus?




1.Welche dieser Abkürzungen können Sie in der zeitgemäßen deutschen Korrespondenz verwenden?
a) c/o
b) z. H.
c) z. Hd.

2. Ist es empfehlenswert, seinen Vornamen in der maschinenschriftlichen
Unterschrift abzukürzen?

a) Ja 
b) Nein

3.Wie lautet die korrekte Abkürzung für einen elektronischen Brief?
a) Email 
b) E-Mail
c) e-Mail 
d) e-mail
e) E-Post 
f) Mail

4. Ist es empfehlenswert, den Rechtsanwalt in der Anschrift mit „RA“ abzukürzen?

a) Ja 
b) Nein

Lösung
Frage 1: Keine Antwort ist korrekt. Alle Abkürzungen für „Zu Händen“ sind veraltet und werden nicht mehr verwendet. „c/o“ kommt aus dem Englischen, heißt „care of“, übersetzt „bei“, und hat in der deutschen Korrespondenz nichts zu suchen, da es nur zu Verwirrungen führt.

Frage 2: Die richtige Antwort lautet „Nein“. Wenn der Vorname abgekürzt wird, ist nicht ersichtlich, ob ein Herr oder eine Dame schreibt. Die Höflichkeit gebietet, dass man seine Empfänger darüber nicht im Unklaren lässt.

Frage 3: Antwort b) ist korrekt, also „E-Mail“.

Frage 4: Die richtige Antwort lautet „Nein“. Diese Abkürzung taucht zwar immer wieder auf, ist aber schon als Abkürzung nicht korrekt. Für die Abkürzung „RA“ müsste „Rechtsanwalt“ in zwei Wörtern geschrieben werden, das wird er aber nicht. Außerdem kürzen Sie den Vorstandsvorsitzenden ja auch nicht mit „VV“ ab – zumindest nicht, wenn Sie ihn anschreiben.

 

Weitere Tipps zum Thema 'Abkürzungen in der Korrespondenz' finden Sie in Office Korrespondenz aktuell