Das empfehlen Leserinnen:
„Was mich immer wieder ärgert, sind die vielen Wortkürzel, die in der Geschäftskorrespondenz zu finden sind. Ich halte mich in meiner Korrespondenz an folgende Regeln“, erzählte mir Karin D., Vertriebsassistentin:
1. „So wenig wie möglich.
Kürzel wie ‚o. a.‘ oder ‚o. g.‘, ‚o. ä.‘, ‚wg.‘ und ‚dgl.‘ sind für mich tabu. Auch die abgekürzte Grußformel ‚MfG‘ ersetzt nicht die ausgeschriebene Form ‚Mit freundlichen Grüßen‘. Oder das Kürzelungetüm ‚u. A. w. g.‘ (um Antwort wird gebeten)! Warum nicht verbindlicher: ‚Bitte antworten Sie bis zum ...‘?
Wenn es sich nicht um seitenlange Passagen handelt, bezeichne ich unseren GF, KL und AL als Geschäftsführer, Kaufmännischen Leiter und Abteilungsleiter. Abteilungs- und Positionskürzel, finde ich, gehören allenfalls in die Bezugszeile eines Briefs, nicht aber in den Text.
2. So viel wie nötig.
Wenn es sich um allgemein bekannte Abkürzungen handelt, wie ‚usw.‘, ‚etc.‘, bzw.‘, ‚z. B.‘, ‚d.h.‘, ‚ggf.‘ oder die Seiten ‚ff‘, finde ich das in Ordnung. Auch die Lesbarkeit von längeren Texten wird so nicht beeinträchtigt.
Geläufige Kurzformeln wie etwa BAföG, ABM, GmbH oder MwSt. sind natürlich auch in Ordnung. Auch voluminöse Firmen-, Institutions- oder Organisationsnamen kürze ich ab. Allerdings erwähne ich die Bezeichnung am Anfang des Textes im vollen Wortlaut und schreibe die dann benutzte Abkürzung in Klammern dahinter.“