Die nach wie vor gängigste Grußformel unter dem Brieftext ist die Formulierung "Mit freundlichen Grüßen". Es kursiert das Gerücht, "Mit freundlichen Grüßen" sei out. Es hieße modern nur noch "Freundliche Grüße". Schließlich sei "Mit freundlichen Grüßen" ein Relikt der veralteten Formulierung "...verbleibe ich mit freundlichen Grüßen". Die Grußformel "Mit freundlichen Grüßen" ist nach wie vor eine Standardformulierung, mit der Sie nichts falsch machen.
Eine berechtigte Frage: Wie drückt man mit der Grußformel Distanz aus?
Häufig und hartnäckig hält sich ein weiteres Gerücht um die Grußformel: mit der Zahl der Grüße könnte man eine gewisse Distanz zum Empfänger ausdrücken. Konkret: Unter nachdrücklichen Mahnschreiben oder Beschwerdebriefen sollte man nur "Mit freundlichem Gruß" schreiben statt "Mit freundlichen Grüßen", um auszudrücken, dass man es gar nicht so freundlich meine. Aber auch das ist nicht korrekt. Die Einzahl in der Grußformel drückt keine Distanzierung aus.
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Auch von der Verwendung der Grußformel "Hochachtungsvoll" ist abzuraten. Sie gilt schlicht als veraltet und zeugt von einem schlechten Briefstil.
Was Sie in der Grußformel schreiben können, wenn Sie es nicht so freundlich meinen
Konsequent ist es, die Grußformel wegzulassen.
Beispiel: ... Da Sie meine Beschwerde nicht ernst nehmen, sehe ich keine andere Möglichkeit, als einen Anwalt einzuschalten. So sehr ich das bedauere - dies ist offenbar der einzige mögliche Weg.
(Unterschrift)
Markus Brockhausen