Hintergrund ist nicht bürokratische Regelungswut. Es geht vielmehr darum, die Geschäftspartner darüber zu informieren, mit wem genau sie Verträge schließen – und an wen sie sich in Streitfällen wenden können.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
- vollständiger Firmenname, so wie er im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist
- Rechtsformzusatz
- Sitz der Firma (z. B. „Bonn“)
- Registergericht am Sitz der Firma (beispielsweise „Amtsgericht Bonn“)
- Registernummer, unter dem das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist (zum Beispiel „HRB 12345“)
Ist Ihre Firma oder ein Gesellschafter eine GmbH oder AG, kommen noch Angaben zu den Geschäftsführern beziehungsweise Vorständen hinzu. Entnehmen Sie die Details der folgenden Übersicht. Sie müssen übrigens keine Angaben über das Kapital Ihrer Gesellschaft machen. Allerdings: Verstöße gegen die Angabepflichten können teuer werden. Es drohen Buß- und Zwangsgelder. Ihr Unternehmen handelt bei fehlenden Angaben unter Umständen wettbewerbswidrig und kann von Konkurrenten und Wettbewerbszentralen kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihr Chef laufen sogar Gefahr, Schadensersatz zahlen zu müssen.