In diesen Fällen ist Handschriftliches in der modernen Korrespondenz erlaubt



Grundsätzlich werden Geschäftsbriefe mit dem Computer geschrieben. Handschriftliches ist, bis auf die Unterschrift, in Geschäftsbriefen nicht angemessen.

Das bedeutet: Vermeiden Sie handschriftliche Nachbesserungen, wie zum Beispiel das Einsetzen eines Kommas oder Ähnliches. Dies wirkt unprofessionell.
Beheben Sie den Fehler unbedingt im PC und drucken Sie das Schreiben nochmals aus.

 

Aber:

  • Wenn Sie einen Kondolenzbrief versenden, ist ein handschriftlich verfasster Brief besser als ein PC-geschriebener.

Sollten Sie oder Ihr Chef über eine schlecht lesbare Handschrift verfügen oder Ihnen die handschriftliche Verfassung zu aufwändig sein, ist es ein Muss, dass zumindest die Anrede mit der Hand geschrieben ist. Auch der Umschlag sollte mit der Hand beschriftet sein.

  • Ein Brief an einen guten Geschäftsfreund kann mit der Hand geschrieben werden. Das lässt das Schreiben persönlicher wirken.
  • Ein Dankesschreiben wirkt mit der Hand geschrieben besonders persönlich.
  • Auch ein Faxdeckblatt können Sie mit der Hand beschriften, wenn es schnell gehen soll.
  • Auf Kurzbriefformularen ist der handschriftliche Vermerk selbstverständlich – alles andere wäre zu umständlich.

 

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