Korrespondenz-Unwörter: obig, oben genannt, o. g., oben erwähnt, oben bezeichnet, vorbezeichnet


Viele, um genau zu sein, viel zu viele Briefe und E-Mails sind gespickt mit umständlichen und veralteten Formulierungen und Floskeln. In dem Beitrag „Die schlimmsten Stilsünden in der Korrespondenz und wie Sie zeitgemäß und mit Pfiff formulieren“ des SekretärinnenBriefeManager finden Sie viele anschauliche Beispiele und pfiffige Alternativen für eine frische Korrespondenz.

Denn „hierzu“, „Gebühren“, „folgend“ & Co. haben in einer zeitgemäßen Korrespondenz nichts mehr verloren.

obig, oben genannt, o. g., oben erwähnt, oben bezeichnet, vorbezeichnet

Obig ist selten geworden, aber anscheinend doch unsterblich. In voller Blüte dagegen stehen die engen Verwandten von „obig“. Denn „fortgeschrittene“ Korrespondenten wissen sich zu helfen; sie schreiben „obengenannt“ oder „oben genannt“ oder „o. g.“ oder „oben erwähnt“, besser noch „oben bezeichnet“ oder gar „vorbezeichnet“ (wo und was immer das ist).

Warum werden nach wie vor solch verwelkte Stilblüten, solches Zubehör aus der Zeit der Schreiber in Ärmelschonern benutzt? Weil angeblich der Genauigkeit wegen dieses „obengenannt“ genannt sein muss, damit es (vor Gericht?) keinen Zweifel gibt? Wenn dem so wäre, dann bitte genau und zweifelsfrei formulieren, zum Beispiel: Wie im ersten Absatz bereits beschrieben. Oder: Im dritten Absatz haben wir das schon erläutert. Denn wo bitte ist oben das Genannte? Oben ist alles, was über dem unten genannten „Obengenannt“ steht.

Der SekretärinnenBriefeManager-Tipp: Probieren Sie einfach, ohne „oben genannt“ oder „vorbezeichnet“ auszukommen. Die Abkürzung ist ohnehin tabu. Es geht ganz leicht. Vor allem, wenn Sie die Bezugszeichenzeile oder den Informationsblock ausfüllen und im Betreff ankündigen, worum es im Brieftext geht.

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