Abmahnung
11.06.2007
Sehr geehrter Herr Bach,
zum dritten Mal haben Sie – entgegen der ausdrücklichen Richtlinie des Unternehmens, die dies verbietet – während Ihrer Arbeitszeit den Online-Zugang Ihres Firmen-PCs privat genutzt.
Am 11.5.2007 und am 20.5.2007 haben Sie nachweislich (eine Kopie des Online-Protokolls liegt bei) 2 Arbeitsstunden damit verbracht, private Verkaufsgegenstände bei eBay anzubieten. Daraufhin wurden Sie ausdrücklich von Ihrer Vorgesetzten ermahnt, Ihren Online-Zugang ausschließlich für Belange des Unternehmens zu nutzen. Am 10.6.2007 haben Sie erneut private Verkäufe über eBay abgewickelt. Das Online-Protokoll weist 1 Stunde private Nutzung nach.
Mit Ihrem Verhalten haben Sie trotz der Ermahnung Ihrer Vorgesetzten wiederholt schuldhaft gegen die ausdrücklichen Richtlinien des Unternehmens verstoßen, die eine private Nutzung des Firmen- PCs untersagen.
Sie werden hiermit aufgefordert, in Zukunft jegliche private Nutzung Ihres Firmen-PCs zu unterlassen. Sollten Sie erneut gegen diese Anweisung verstoßen, müssen Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift