Dieses Mal hat es uns eine E-Mail angetan, die besonders umständlich formuliert ist. Aber lesen Sie selbst:
Übermittlung der postalischen Anschrift
Sehr geehrter Herr xy,
zunächst möchte (1) ich mich bei Ihnen recht herzlich für Ihre o. g. (2) E-Mail und das damit verbundene Interesse an der Firma abc (3) bedanken.
Im Auftrag und mit freundlichen Grüßen von Frau Walter (4) übersende (5) ich Ihnen auf diesem Weg die postalische Anschrift (6) der Firma abc zu Ihrer weiteren Verwendung (7).
Mit freundlichen Grüßen
Das sagt Office Korrespondenz aktuell dazu:
1. Personen, die einen altmodischen Korrespondenzstil pflegen, „möchten“ immer nur. Warum tun sie es denn nicht?
2. Für welche E-Mail könnte man sich denn noch bedanken, wenn nicht für die „o. g.“? Ist doch logisch! Und damit ist dieser Hinweis überflüssig.
3. Diese Floskel findet sich auch in Absagen auf Bewerbungen. Nichts sagend und überflüssig.
4. Hui, ist das umständlich!
5. „Übersende“ – es ginge doch auch ganz einfach „sende“. Und wenn nicht auf diesem Weg, wie sonst?
6. Die postalische Anschrift ist ja wohl die Anschrift.
7. Der Empfänger wird die Anschrift schon weiterverwenden, das muss man ihm doch nicht sagen.
Fazit: Viel Aufheben um nichts. Entweder hat da jemand sehr viel Zeit, um solch eine lange, aufgeblähte E-Mail zu schreiben; oder er kann nicht aus seiner altmodischen Haut. Sollte er aber schnell – denn wir leben im 21. Jahrhundert!
Besser so:
Unsere Adresse
Sehr geehrter Herr xy,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Hier unsere Postanschrift.
Frau Walter lässt Sie herzlich grüßen.
Freundliche Grüße