obig, oben genannt, o. g., oben erwähnt, oben bezeichnet, vorbezeichnet
Obig ist seltener geworden, aber anscheinend unsterblich. In voller Blüte dagegen stehen die engen Verwandten von "obig". Denn "fortgeschrittene" Korrespondenten wissen sich zu helfen; sie schreiben "mittelgenannt", "obengenannt" oder "oben genannt" oder (rationell) "o. g." oder "oben erwähnt", besser noch "oben bezeichnet" oder gar "in vorbezeichneter Angelegenheit" (wo und was immer das ist).
Warum immer noch solche leeren Floskeln? Warum solche verwelkten Stilblüten, solches Zubehör aus der Zeit der Schreiber in Ärmelschonern? Die hartnäckigen, auf besondere Sicherheit bedachten Schreiber wenden ein: Der Genauigkeit wegen muss dieses "oben genannt" genannt sein, damit es (vor Gericht?) keinen Zweifel gibt. Wenn dem so ist, dann bitte wirklich genau und zweifelsfrei, zum Beispiel: wie im ersten Absatz bereits beschrieben – oder: Im zweiten Absatz, dritte Zeile, viertes Wort, haben wir das schon erläutert.
Doch: Schreiber dieser (Un-)Art übersehen: Der Leser ist nicht dumm und weiß, dass das oben Genannte (oder im Betreff "Vorbezeichnete") irgendetwas zu tun hat oder zusammenhängt mit dem, was er unten genannt oder unten erwähnt liest.
Seien Sie konsequent: Probieren Sie einfach, ohne "oben genannt" (o. g.) oder "vorbezeichnet" auszukommen. Sie werden erkennen: Es geht ganz leicht. Vor allem, wenn Sie die Bezugszeichenzeile oder den Informationsblock ausfüllen und im Betreff ankündigen, worum es im Brieftext geht.
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