Ihnen ist klar, dass es „die GmbH“und „die AG“ heißt. Was passiert, wenn der Name des Unternehmens, der vor der Gesellschaftsform steht, ein anderes Geschlecht hat? Heißt es „das Euro-Kreditinstitut AG“ oder „die Euro-Kreditinstitut AG“, „das Deutsche Reisebüro GmbH“ oder „die Deutsche Reisebüro GmbH“?
Richtig sind: „das Euro-Kreditinstitut AG“ und „das Deutsche Reisebüro GmbH“. Warum ist das so?
Zahl und Geschlecht von Firmenbezeichnungen richten sich nicht nach den Zusätzen „GmbH“ und „AG“, sondern nach dem Grundwort (Grundwort = zweiter Bestandteil eines zusammengesetzten Wortes) des Firmennamens – hier: „Kreditinstitut“ und „Reisebüro“. Das heißt: Schon diese Wörter zeigen an, dass es sich um ein Unternehmen handelt.
Dagegen heißt es „die Robert Bosch GmbH“ und „die Adam Opel AG“, weil hier der Nachdruck auf der Gesellschaftsbezeichnung „AG“ und „GmbH“ des Unternehmens liegt.
Eines ist bei allen Namen gleich: Sie müssen, selbst wenn sie in Anführungszeichen stehen, wie alle anderen Hauptwörter gebeugt werden:
Die Beschäftigten des „Euro-Kreditinstituts AG“, die Beratung bei der „Deutschen Bank“, die Lieferung für die „Vereinigten Stahlwerke GmbH“.