Die Getrennt- und Zusammenschreibung von Wörtern nach der neuen Rechtschreibung ist für viele Sekretärinnen immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Ursprünglich hatten die Reformer vor, dass die Getrenntschreibung von Wortgruppen der Normalfall sein, die Zusammenschreibung eher eine Ausnahme bleiben sollte. Doch so einfach war und ist es nicht.
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Die aktuelle Rechtschreibung
Es wird prinzipiell nach Wortgruppen (die Sie getrennt schreiben) und nach Zusammensetzungen (die Sie zusammenschreiben) unterschieden. Allerdings können manche Wortzusammensetzungen als Wortgruppe (schwer verletzt) und auch als Zusammensetzung (schwerverletzt) betrachtet werden. Beides ist richtig.
Grundlage dieser Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung sind die Wortarten (Substantiv, Verb, Adjektiv etc.) und wie sie miteinander kombiniert werden. Betroffen sind hiervon im Wesentlichen zusammengesetzte Verben und zusammengesetzte Adjektive.
Beachten Sie: Verbindungen aus zwei Verben schreiben Sie getrennt
alte Schreibung | neue Schreibung |
spazierengehen | spazieren gehen |
gefangennehmen | gefangen nehmen |
verlorengehen | verloren gehen |
Aber: Werden Verbindungen mit "bleiben" oder "lassen" als zweitem Bestandteil in übertragener Bedeutung gebraucht, so können Sie diese auch zusammenschreiben.
alte Schreibung | übertragene Bedeutung | neue Schreibung |
sitzen bleiben | in der Schule wegen schlechter Noten nicht versetzt werden | sitzen bleiben/ sitzenbleiben |
liegen lassen | jemanden links liegen lassen | liegen lassen/liegen- lassen (nicht beachten) |
stehen lassen | sich abwenden von jemandem, ihn nicht länger beachten | stehen lassen/ stehenlassen |
Mein Tipp: Schreiben Sie zusammengesetzte Verben immer getrennt – so machen Sie garantiert nichts falsch. Bei Adjektiven in Verbindung mit Verben gibt es ebenfalls eine einfache Regel: Stehen Adjektive und Verben in einer Verbindung, werden die Wörter dann getrennt geschrieben, wenn man das Adjektiv steigern kann.
Beispiel: Eine gut gekleidete Person kann noch besser gekleidet sein. Wenn allerdings ein Buchhalter einen Betrag gutschreibt, macht es keinen
Sinn, diesen Betrag besserzuschreiben. In diesem Fall ist das Adjektiv „gut“ nicht steigerbar, Adjektiv und Verb werden daher zusammengeschrieben.
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