Grammatik: Hätten Sie es gewusst? (August 2006)


Für welche der folgenden kursiv geschriebenen sprachlichen Versionen würden Sie sich entscheiden?

1. Der Klient beharrt auf seinen oder seinem Anspruch.

2. Das Wettbewerbsunternehmen hat den oder dem Mitarbeiter gekündigt.

3. Ich habe den Eindruck, du verflichst oder verflichtst völlig unterschiedliche Ansätze miteinander.

 

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Auflösung:
Lösung 1:
seinem Begründung: Nach „beharren“ steht der Wemfall (Dativ).
Lösung 2: dem Begründung: In der Standardsprache steht „kündigen“ mit dem Wemfall (Dativ). In der Umgangssprache kommt häufig der Wenfall (Akkusativ) vor (Das Unternehmen hat ihn gekündigt).
Lösung 3: verflichtst. Begründung: Es heißt richtig „du verflichtst“. In der Umgangssprache wird das „t“ nach dem „ch“ oft weggelassen, weil es schwer zu sprechen ist.