Kommasetzung in der neuen Rechtschreibung


Früher mussten Sie vor einem erweiterten Infinitiv oder einem erweiterten Partizip immer ein Komma setzen. Das ist nach der Rechtschreibreform nicht mehr zwingend notwendig. Jetzt liegt das in Ihrem Ermessen. Hier einige Beispiele:

1. Erweiterter Infinitiv

Die Geschäftsleitung hat beschlossen(,) in diesem Jahr kein Urlaubsgeld an die Mitarbeiter auszuzahlen.

2. Erweitertes Partizip

Wie gewünscht(,) senden wir Ihnen die Angebote für beide Produktvarianten.

Aber Vorsicht! Sie müssen dann unbedingt ein Komma setzen, wenn es dazu beiträgt, Missverständnisse zu vermeiden.

Beispiel:

  • Der Chef bittet, den Kollegen zu helfen (den Kollegen soll geholfen werden).
  • Der Chef bittet den Kollegen, zu helfen (der Kollege soll helfen).

Assistenz & Sekretariat inside - Der neue Trainingsbrief für die effiziente und erfolgreiche Sekretärin und Assistentin

Das Komma bei direkter Rede

Wenn Sie eine direkte Rede wiedergeben wollen, müssen Sie das Komma auch nach der neuen Rechtschreibung setzen.

Beispiele:

  • "Wir treffen uns morgen im Büro", sagte der Kollege zu ihm.
  • "Kommen Sie morgen auf die Messe?", fragt der Mitarbeiter den Kunden.
  • Der Mitarbeiter fragt den Chef: "Soll ich den Bericht noch heute fertigstellen?", und schaut ihn dabei verunsichert an.