Sind Sie sich manchmal auch unsicher, wenn es um die richtige Rechtschreibung und Zeichensetzung geht? Besonders als Sekretärin darf Ihnen bei der schriftlichen Korrespondenz mit Ihren Geschäftspartnern jedoch kein Fehler unterlaufen - denn das wirkt schnell unprofessionell und rückt Sie und Ihr Unternehmen in ein schlechtes Licht.
Sparen Sie sich jetzt Zeit und das nervige Nachschlagen! Holen Sie sich unseren Praxis-Ratgeber: "Rechtschreibung: erleben - verstehen - anwenden"! So sichern Sie sich nicht nur wertvolle Tipps, Praxis-Beispiele und die wichtigsten Rechtschreibregeln auf einen Blick, sondern machen mit einer perfekten Korrespondenz stets einen professionellen Eindruck.
Steht vor "beziehungsweise" ein Komma?
"Beziehungsweise" ist im Grunde ein Ersatz für "oder", "oder vielmehr", "genauer gesagt".
Die Kommasetzung ist darum die gleiche wie bei "oder". Es steht demnach kein Komma, wenn "beziehungsweise" gleichrangige Wortgruppen verbindet, siehe folgendes Beispiel:
Beispiel 1:
Die Parkplätze sind für Kunden beziehungsweise Gäste reserviert.
Die Regel zu Beispiel 2 lautet: Nach neuer Rechtschreibung steht im Allgemeinen auch dann kein Komma, wenn mit beziehungsweise gleichrangige Sätze verbunden werden.
Beispiel 2:
Alle Kunden haben die notwendigen Informationen erhalten [,] beziehungsweise sie haben angerufen, um sich selbst zu informieren.
In solchen Fällen kann allerdings ein Komma gesetzt werden, um das Satzgefüge
übersichtlicher zu machen. Ebenso ist die Kommasetzung in neuer Rechtschreibungselbst bei gleichrangigen Nebensätzen möglich:
"Es ist unsicher, ob der Kunde der Verhandlung beiwohnen kann [,] beziehungsweise
ob er verhandlungsunfähig ist."