Weil sich nicht jeder an Weiberfastnacht, am Rosenmontag oder am Faschingsdienstag freinehmen kann, geht es oft in den Büros ein wenig fröhlicher zu als sonst. Dagegen ist zwar nichts einzuwenden, doch gelten gerade hier ein paar Knigge-Regeln:
● Grundsätzlich entscheidet der Chef, ob es firmeninternen Karneval, einen Umtrunk im Kollegenkreis oder auch nichts dergleichen gibt.
● Wird ein wenig gefeiert, machen Sie auf jeden Fall mit, schlagen Sie aber nicht über die Stränge. Das heißt: Freizügige Faschingskostüme, ausgiebiger Alkoholko sum oder allzu ausgelassenes Verhalten sind tabu.
● Trinken Sie, wenn Alkohol serviert wird, möglichst langsam und nur kleine Mengen. Dann gelten Sie nicht als Spaßbremse, behalten aber trotzdem die Kontrolle. Falls erforderlich, können Sie nachgeschenkten Alkohol unauffällig gegen Nichtalkoholisches austauschen.
● Im Rheinland ist es üblich, Männern an Weiberfastnacht die Krawatten abzuschneiden. Fordern Sie am Arbeitsplatz dieses vermeintliche „Jeckenrecht” lieber nicht ein – es seidenn, Sie arbeiten in einer so karnevalsaffinen Branche, dass Krawattenabschneiden als Tradition gilt.