Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor: Ihr Chef bittet Sie, sich für ihn nach einem neuen Profi-Scanner Marke xy umzuschauen. Sie holen verschiedene Angebote ein. Das günstigste für diesen Scanner liegt bei 380 €. Doch kaum legen Sie Ihrem Chef das Angebot vor, bohrt er nach: Plötzlich will er von Ihnen wissen, wie hoch denn der Nettopreis des Scanners ist und ob er als geringwertiges Wirtschaftsgut verbucht werden kann.
Und Sie stehen vor einigen wichtigen Fragen: Was ist denn ein „geringwertiges Wirtschaftsgut“? Und wieso ist das für Ihren Chef wichtig?
Doch der Reihe nach: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind alle ohne Mehrwertsteuer höchstens 410 € teuren Güter des Anlagevermögens (= verbleiben mindestens ein Jahr im Unternehmen), die beweglich und abnutzbar sind und selbstständig genutzt werden können.
Fällt ein Scanner also darunter? Nein! Er ist nämlich nicht alleine nutzbar – und muss deshalb über die gesamte Nutzungsdauer laut Afa-Tabelle abgeschrieben werden!
Gibt es eine Lösung für Ihren Chef? Das wird Ihrem Chef natürlich gar nicht gefallen. Denn eine Abschreibung über die gesamte Lebensdauer laut Afa-Tabellen bedeutet, dass die Anschaffungskosten über den gesamten Nutzungszeitraum nur anteilig angesetzt werden dürfen. Die Lösung kann in diesem Fall also nur sein: Sie schlagen Ihrem Chef vor, dass er statt des „Nur“-Scanners ein Kombigerät anschafft, das auch faxen kann. Denn das geht „eigenständig“. Voraussetzung für die Sofortabschreibung ist, dass ein geringwertiges Wirtschaftsgut selbstständig nutzungsfähig ist. Dann ist die Abschreibung nämlich auf einen Rutsch möglich, also komplett im ersten Jahr – sofern die 410-€- Grenze eingehalten wird!
Doch wie sieht das dann mit dem Nettopreis aus? Für das Kombigerät holen Sie ein neues Angebot ein. Es kostet 460,82 € inklusive Mehrwertsteuer. Das ist der Bruttopreis. Wie ja auch Ihr Gehalt VOR den Abzügen ein Bruttogehalt ist.
Ist er aber bei diesem Bruttopreis netto noch ein geringwertiges Wirtschaftsgut? So rechnen Sie: Preis inklusive Mehrwertsteuer (19 %) = 460,82 €. Das entspricht 119 Prozent (100 Prozent für das Produkt plus 19 % Mehrwertsteuer). Wenn 460,82 € also 119 Prozent sind, müssen Sie nun ermitteln, wie viel 100 % sind. Das ist dann der Nettopreis.
Der Nettopreis errechnet sich dann vom Bruttopreis so:
119 % = 460,82 €
1 % = 460,82 € : 119 = 3,87 €
100 % = 3,87 € x 100 = 387 €
Fazit: Das Fax-Scanner-Gerät kann als geringwertiges Wirtschaftsgut verbucht werden: Der Kaufpreis von höchstens 410,00 € netto bzw. maximal 475,60 € inkl. Mehrwertsteuer wird nicht überschritten. Und weil es damit gleich im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden darf, kann Ihr Chef auch zufrieden sein!