BWL: Was bedeutet „Zusatznutzen“?


Mit dem betriebswirtschaftlichen Begriff „Zusatznutzen“ wird der Teil des Nutzens bezeichnet, der ergänzend zum Grundnutzen eines Produktes hinzukommt. Der Zusatznutzen kann durch die soziale Bedeutung („Geltungsnutzen“) oder durch die individuelle Wertschätzung des Produktes („Erbauungsnutzen“) vom Kunden begründet sein. Besonders im Bereich relativ gleichartiger Konkurrenzprodukte wird von den Unternehmen versucht, mittels Werbung durch psychologischen Zusatznutzen ein Produkt erstrebenswert erscheinen zu lassen.

Beispiel: Mit einer Packung „Marlboro“ kauft sich der Kunde würzig schmeckende Zigaretten (Grundnutzen). Wer Marlboro raucht, kauft sich zusätzlich das Image des freiheitsliebenden Abenteurers (Zusatznutzen).

 

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