Gehen Sie 2007 beim Bewerbungsmanagement unbedingt auf Nummer sicher




Seit August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz hat gravierende Auswirkungen auf Ihr Bewerbermanagement, denn Sie können hier so einiges falsch machen.

Das ist Fakt: Nach § 1 AGG besteht das Ziel des Gesetzes darin, Benachteiligungen für die Beschäftigten aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 

Mit einer solchen Formulierung diskriminieren Sie Bewerber

Da wir ein junges, dynamisches Unternehmen sind, konnten wir Sie aufgrund Ihres Alters nicht berücksichtigen.

Mit dieser Absage sind Sie auf der sicheren Seite

Sehr geehrte Frau Meyerfeld,

haben Sie vielen Dank für Ihre Bewerbung. Wir haben die fachlichen Kriterien, die die Bewerberin oder der Bewerber für die ausgeschriebene Position erfüllen muss, sehr eng gesteckt. Ihre Unterlagen müssen wir Ihnen deshalb wieder zurückschicken.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen Stelle!

Freundliche Grüße
Gärtner OHG
Sandra Müller


Beachten Sie:
Sollte es zu einem Streitfall kommen, wird auch die Dokumentation Ihrer Absagen geprüft. Besonders heikel sind dabei die Vermerke über die Gründe für die jeweiligen Absagen.

Diese Vermerke machen Sie oder Ihr Chef in aller Regel direkt auf dem Bewerbungsschreiben. Sie sollten auch damit nachweisen können, dass der Bewerber nicht diskriminiert wurde.

 

So könnte Ihr separater Vermerk aussehen

Bewerbung von Martin Schulte vom 12. Oktober 20..
Der Bewerber wurde wegen mangelnder fachlicher Eignung nicht eingestellt.

 

Andere Formulierungsvorschläge, mit denen Sie die Gleichbehandlung garantieren:

  • Der Bewerber hatte unvollständige Unterlagen eingereicht und konnte deshalb nicht berücksichtigt werden.
  • Die Bewerberin verfügt nicht über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse.
  • Der Bewerber hat für die Position erforderliche Lehrgänge nicht  absolviert.
  • Wichtige Zeugnisse konnten nicht vorgelegt werden.
  • Der eingestellte Bewerber ist besser qualifiziert als die anderen Bewerber.
  • Die Bewerbungsunterlagen waren nachlässig zusammengestellt.
    Sorgfalt ist aber eine wichtige Eigenschaft für diese Position. Deshalb konnte der Bewerber nicht berücksichtigt werden.


Office Korrespondenz aktuell empfiehlt:
Bei gleicher fachlicher Qualifikation mehrerer Bewerber beziehungsweise selbst bei besserer fachlicher Qualifikation eines „unliebsamen“ Bewerbers bietet sich an, dass Sie dem bevorzugten Kandidaten wegen seiner persönlichen Eignungskriterien den Zuschlag geben und dies so dokumentieren.

Auch mit diesen „weichen“ und kaum zu widerlegenden Kriterien können Sie Ihre Entscheidung nachvollziehbar begründen, ohne mit dem AGG in Konflikt zu geraten.

 

Diese Vermerke sind ebenfalls möglich:

  • Der eingestellte Bewerber verfügt über ein besonders gutes Auffassungsvermögen.
  • Die eingestellte Bewerberin verfügt über überdurchschnittlich starke kommunikative Fähigkeiten.
  • Die eingestellte Bewerberin ist besonders teamfähig.
  • Der eingestellte Bewerber ist besonders kreativ.

Beachten Sie: Bei Bewerbern, die es in die engere Auswahl geschafft und sich persönlich vorgestellt haben, muss Ihre interne Dokumentation konkreter sein.


Auch hier gilt:

Die Dokumentation braucht gegenüber den Kandidaten nicht offengelegt zu werden, muss aber dem Antidiskriminierungsgesetz gerecht werden.

So könnten Ihre Vermerke aussehen:

  • Der Bewerber ist für die Stelle nicht kommunikativ genug.
  • Die eingestellte Bewerberin entspricht in allen Punkten dem Anforderungsprofil.
  • Entscheidung für anderen Bewerber, der alle gewünschten Kriterien für die Stelle erfüllt.

 

Weitere Tipps zum Thema 'Bewerbungsmanagement' finden Sie in Office Korrespondenz aktuell