Bettina L. fragt: Ich möchte mir gerne einen Hund anschaffen, weil ich ein absoluter Hunde-Fan bin. Nun ist es allerdings so, dass junge Hunde nicht gleich von Anfang an so lange allein gelassen werden sollten. Wir haben zwar zu Hause einen Garten, in dem er sich austoben könnte, doch erfahrungsgemäß sind Hundebabys sehr anhänglich und müssen erst langsam an das Alleinsein gewöhnt werden. Meine Freundin, die in einer anderen Abteilung unseres Großkonzerns tätig ist, hat mir berichtet, dass ihr Kollege seinen Hund mit ins Büro bringt. Kann ich das auch tun oder ist das generell verboten?
Empfehlung: Wenn Sie Ihren Hund ins Büro mitnehmen möchten, brauchen Sie grundsätzlich die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers. Dieser allein kann entscheiden, ob es erlaubt ist oder nicht.
Wichtig ist, dass Ihr Hund Ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt und sich ruhig verhält. Ihr Arbeitgeber wird möglicherweise prüfen, ob der Hund das Firmeneigentum beschädigen kann. Gegen Letzteres können Sie sich mit einer Hundehaftpflichtversicherung absichern. Dennoch liegt die letzte Entscheidung bei Ihrem Arbeitgeber.
Falls Sie Ihren Hund ohne die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers an Ihren Arbeitsplatz mitbringen, kann Ihnen eine Abmahnung drohen und bei Wiederholungen sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. Wenn Sie allerdings wissen, dass es in Ihrem Unternehmen Kollegen gibt, die ebenfalls ihren Vierbeiner mit ins Büro bringen, können Sie sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und so Ihr Recht einfordern.