Seit 1. Januar 2012 haben sich die Pauschbeträge für Auslandsreisen geändert. Wenn Ihr Chef oder ein Mitarbeiter regelmäßig im Ausland unterwegs ist, sollten Sie auf dem aktuellen Stand sein, damit Sie die Reisekosten korrekt abrechnen können. Mit dem Sekretärinnen-Handbuch haben Sie die aktuellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten auf einen Blick.
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Ab wann Sie Verpflegungsmehraufwendungen abrechnen können
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei einer Abwesenheit von unter acht Stunden keine Pauschale geltend machen können.
Erst wenn Sie, Ihr Chef oder ein Mitarbeiter länger als acht Stunden unterwegs waren, können Sie Verpflegungsmehraufwendungen abrechnen.
Beachten Sie: Es gibt unterschiedliche Pauschalen für folgende Zeiträume:
- 8 bis weniger als 14 Stunden
- 14 Stunden bis weniger als 24 Stunden
- 24 Stunden
Verpflegungspauschalen und Pauschbeträge für Übernachtungskosten unterscheiden sich stark von Land zu Land
Die Inlandspauschalen kennen Sie sicherlich auswendig, wenn Sie häufig Inlandsreiseabrechnungen machen. Nicht ganz so einfach ist das bei Reisekosten-abrechnungen fürs Ausland. Hier unterscheiden sich die Sätze von Land zu Land stark.
Im Beitrag „Reisekosten, Pauschbeträge 2012“ des Sekretärinnen-Handbuchs finden Sie die ab 1. Januar 2012 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehr-aufwendungen und Übernachtungskosten. Bei Reisen in das Ausland nehmen Sie den Betrag des Landes, das Ihr Chef vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.
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