Als Sekretärin oder Assistentin sollten Sie in jedem Fall auch über grundlegendes Wissen im Arbeitsrecht verfügen. Wenn Sie z. B. einen Mitarbeiter bei einem gravierenden Fehlverhalten ertappen, müssen Sie diesen Vorfall an Ihren Chef weitergeben. Folgendes Fehlverhalten rechtfertigt eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung:
- Ein Mitarbeiter missachtet das Alkoholverbot. Beispiel: Der angestellte Fahrer, der wichtige Geschäftspartner vom Flughafen abholt, wird schuldlos in einen Unfall verwickelt. Allerdings wurde dem Fahrer ein Blutalkoholwert von 0,46 Promille nachgewiesen. Der Transport von Personen unter Alkoholeinfluss stellt eine massive Vertragsverletzung dar (BAG, 2 AZR 649/94, 26.01.95). Achtung: Liegt eine Alkoholerkrankung vor, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich!
- Ein Mitarbeiter verweigert die Arbeit. Beispiel: Er widersetzt sich nachhaltig den Anweisungen des Chefs, die Aufgaben, die in seinem Arbeitsvertrag festgelegt wurden, auszuführen (LAG Schleswig Holstein, 4 SA 389/99, 20.01.00).
- Ein Mitarbeiter bedroht Sie. Beispiel: Er bedroht Sie, Ihren Chef oder Kollegen verbal mit „Ich bringe dich um“ oder „Ich mache dich fertig“, oder er wird handgreiflich (LAG Hamm, 10 Sa 1392/04, 07.01.05).
- Ein Mitarbeiter macht eigenmächtig Urlaub. Beispiel: Er fragt bei Ihnen nach, ob er seinen Urlaub um eine Woche verlängern kann. Ihr Chef lehnt ab. Daraufhin verlängert er seinen Urlaub ohne Erlaubnis um eine Woche (LAG Köln, 11 Sa 1479/00, 16.03.01).
- Ein Mitarbeiter äußert sich geschäftsschädigend. Beispiel: Sie hören, wie er Ihren Chef gegenüber einem wichtigen Geschäftspartner grundlos unsauberer Machenschaften beschuldigt. Ihr Chef darf dem Mitarbeiter fristlos kündigen, weil dieser ihn unbegründet verdächtigt, rechtswidrige Handlungen zu begehen (AG Frankfurt/Main, 7 Ca 690/01, 08.08.01).
- Ein Mitarbeiter verhält sich unloyal. Beispiel: Sie beobachten, dass er gezielt gegen die Geschäftspolitik arbeitet – z. B., indem er Kunden von bestimmten Produkten abrät – und dadurch das Unternehmen erheblich schädigt. Er lügt und streitet dieses Verhalten ab (LAG Köln, 11 SA 1339/00, 02.08.01).
- Ein Mitarbeiter verletzt seine Sorgfaltspflicht. Beispiel:
Sie sehen, wie er ausdrücklich vom Unternehmen vorgegebene Produktrichtlinien zum Schutz des Kunden missachtet und damit die Kunden gefährdet (LAG Frankfurt, 15 Sa 204/03, 16.09.03). - Ein Mitarbeiter belästigt Sie oder Kollegen sexuell. Beispiel: „Du bist nur frustriert, weil dir ein Typ fehlt, der dich richtig ...“. Das heißt: Nicht nur körperliche, sondern auch verbale sexuelle Belästigungen rechtfertigen die fristlose Kündigung (ArbG Lübeck, 1 Ca 2479/00, 02.11.00).
- Ein Mitarbeiter missachtet das Wettbewerbsverbot. Beispiel: Sie entdecken, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter privat Produkte des Wettbewerb an Kunden des Unternehmens verkauft, bei dem er angestellt ist (LAG Schleswig-Holstein, 5 Sa 299 b/02, 03.12.02).
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