In Unternehmen, die keine eigene Personalabteilung haben, wird nicht selten die Assistentin oder Sekretärin des Geschäftsführers in arbeitsrechtliche Entscheidungen mit einbezogen. Erst kürzlich bat eine Kollegin Angelika Rodatus, die Chefredakteurin von Assistenz & Sekretariat inside, um Hilfe, weil ihr Chef ihr den Auftrag gegeben hatte, eine Abmahnung für einen Mitarbeiter zu schreiben, der mit seinem Verhalten gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen hatte.
Dabei sind Abmahnungen im Arbeitsrecht ein wirklich heißes Eisen. Denn wenn eine Abmahnung nicht ganz bestimmten arbeitsrechtlichen Ansprüchen genügt, kann das bedeuten, dass eine spätere Kündigung rechtlich unwirksam ist.
Das sollten Sie daher zum Thema Abmahnung wissen:
Beachten Sie: Nennen Sie in einer schriftlichen Abmahnung immer den genauen Abmahnungsgrund mit exakter Orts- und Zeitangabe (Rügefunktion der Abmahnung) und formulieren Sie deutlich, dass der Mitarbeiter im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen muss (Warnfunktion der Abmahnung).
Wie oft muss Ihr Chef eine Abmahnung erteilen, bevor er eine Kündigung aussprechen darf?
Fälschlicherweise wird in der Praxis oft angenommen, dass ein Mitarbeiter mindestens dreimal eine Abmahnung erhalten haben muss, bevor ihm gekündigt werden darf. Das stimmt nicht. Ob überhaupt und wie oft Ihr Chef abmahnen muss, hängt von der Art und Schwere des Pflichtverstoßes und den sonstigen Umständen des Einzelfalls ab.
In manchen Fällen kann eine Kündigung ohne eine einzige vorhergehende Abmahnung zulässig sein, in anderen Fällen dagegen können mehrere Abmahnungen für eine Kündigung nötig sein, wobei immer nur genau das gleiche Fehlverhalten abgemahnt werden darf. In der Regel sollte Ihr Chef höchstens dreimal abmahnen. Im Zweifelsfall wird er ohnehin einen Anwalt einschalten.
Die letzte Abmahnung vor der Kündigung
Wiederholt ein Mitarbeiter sein Fehlverhalten zum Beispiel nach der zweiten Abmahnung, dann sollten Sie eine letzte Abmahnung aussprechen und darin noch einmal klarstellen, dass dies die allerletzte Abmahnung vor der Kündigung ist. Bleibt auch diese wirkungslos, sollte Ihr Chef die Kündigung unbedingt aussprechen. Denn wenn er immer nur abmahnt und keine Konsequenzen folgen lässt, wird der Mitarbeiter davon ausgehen, dass es sich nur um leere Drohungen handelt. Und: Nach zu vielen Abmahnungen kann es sogar passieren, dass die dann ausgesprochene Kündigung deshalb vor Gericht keinen Bestand mehr hat und wirkungslos ist.
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