Der Abwerbeversuch eines Kollegen rechtfertigt auch kurz vor dem regulären Ende eines Arbeitsverhältnisses die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Niederlassungsleiters gegen ein Zeitarbeitsunternehmen zurück.
Unmittelbar nachdem der Arbeitnehmer selbst gekündigt hatte, war er von der Firma fristlos entlassen worden. Anlass waren Angaben eines Kollegen, wonach er von dem Niederlassungsleiter aufgefordert worden sei, ihm zu seinem neuen Arbeitgeber zu folgen. Nach Ansicht des Gerichts war dieser Abwerbeversuch eine erhebliche Treuepflichtverletzung des Mitarbeiters. Arbeitnehmer seien auch nach der eigenen Kündigung bis zum letzten Tag zu Loyalität verpflichtet. Der Firma sei es unzumutbar gewesen, den Mitarbeiter noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.
Arbeitsgericht Frankfurt: Aktenzeichen: 5 Ca 2138/01